Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 2658/13  

Betreff: Zu TOP 17.2: Verzicht auf beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig
23.04.2013 
Rat geändert beschlossen  (2658/13)  

Sachverhalt

Änderungsantrag

Datum

Nummer

Öffentlich

19.04.2013

2658/13

Absender

 

Fraktion BIBS

Platz der Deutschen Einheit 1

38100 Braunschweig

 

Adressat

 

Oberbürgermeister Dr. Hoffmann

Platz der Deutschen Einheit 1

38100 Braunschweig

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Rat

23.04.2013

 

 

 

 

 

Betreff

 

Zu TOP 17.2: Verzicht auf beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB

 

 

 

 

 


Seit dem 1. Januar 2007 stellt das Baugesetzbuch (BauGB) für Bebauungspläne der Innenentwicklung ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Verfügung. Einerseits kann im Verfahren nach § 13a BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die normalerweise bereits kurz nach Beginn des Planverfahrens erfolgt, abgesehen werden. Andererseits sind bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung die Durchführung einer Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich.

 

Sinn und Zweck dieses Verfahrens besteht nun eben darin, die Bebauungsplanverfahren zu verkürzen. Mit Blick auf eine Verringerung der Bürgerbeteiligung ist dies ebenso wenig hinnehmbar wie mit Blick auf die verminderte Prüfung von Umweltaspekten. Zudem entbindet das beschleunigte Verfahren nicht davon, die erheblichen Umweltbelange grundsätzlich zu ermitteln. Die Erleichterung besteht also nicht im Hinblick auf die Ermittlung der möglichen Auswirkungen des Planvorhabens auf die Umwelt, sondern lediglich in Bezug auf das Verfahren und die gesonderte Erstellung des Umweltberichtes. Dementsprechend ist der dadurch erreichte Beschleunigungseffekt eher begrenzt.

 

Die Stadt Braunschweig hat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach das beschleunigte Verfahren gemäß 13a BauGB angewandt. 

In vielen Städten wird das Verfahren praktiziert, aber nicht in allen: die Stadt Düsseldorf hat sich beispielsweise gegen die Durchführung des Verfahrens entschieden, um einen hohen Standard bzgl. der Umweltbelange beizubehalten und auch zu zeigen. Von der Investorenseite kam in Düsseldorf kein Druck oder die Forderung, das beschleunigte Verfahren anzuwen­den, und es gab auch keine negativen Rückmeldungen, wenn das Verfahren nicht angewendet wur­de. Die Stadt Düsseldorf möchte zeigen, dass ein hoher umweltpolitischer Standard bei der Abarbeitung und Bewältigung von Umweltbelangen vorhanden ist. Diese rein praktischen Überlegungen haben dort zur Ablehnung des beschleunigten Verfahrens geführt. Gleiches sollte auch für Braunschweig gelten,vor allem vor dem Hintergrund, dass Braunschweig mittlerweile Mitglied im Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt“ ist. Damit hat die Stadt eine Verpflichtung übernommen im Umweltbereich vorbildlich zu agieren und höhere Standards als üblich anzulegen.


Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt beschließen:

 

„Auf das beschleunigte Verfahren gemäß 13a BauGB wird grundsätzlich verzichtet.“

 

Gez.
Dr. Dr. Wolfgang Büchs
BIBS-Ratsherr
 

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