Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 3122/14
|
|
1
Datum | Nummer | |
Absender |
| |
Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
| |
Adressat |
| |
Oberbürgermeister Dr. Hoffmann Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
| |
Gremium | Sitzungstermin |
|
| ||
Finanz- und Personalausschuss | 20.03.2014 |
|
| ||
Betreff / Beschlussvorschlag |
| |
Änderung der Hundesteuersatzung
|
| |
|
| |
Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten zu beschließen:
„§ 4 der Hundesteuersatzung in der Fassung vom 26. April 2005 wird in Nummer 9 wie folgt neu gefasst:
[Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von]
9. Hunden, die zuvor mindestens drei Monate im Tierheim Braunschweig untergebracht waren, für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Kalendermonat der Anschaffung.
Diese Änderung ist zum 1. Juli 2014 umzusetzen.“
Begründung:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 26. April 2005 einstimmig eine Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Darin war auch eine auf 18 Monate zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für Hunde, die auf Dauer im Tierheim Braunschweig untergebracht waren, enthalten (§ 4 Nummer 9 Satz 1 der Satzung). Da der zweite Satz aussagt, dass diese Regelung am 31. Dezember 2007 ausgelaufen ist, muss für Hunde aus dem Tierheim Braunschweig seit 2008 bereits ab dem Kalendermonat der Anschaffung die entsprechende Steuer entrichtet werden. Durch die Streichung dieses Satzes soll erneut eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für Hunde, die auf Dauer im Tierheim Braunschweig untergebracht waren, erreicht werden.
Das Tierheim Braunschweig rechnet bei Beschluss des Antrages mit einem Aufmerksamkeitsanstieg für Hunde in ihrer Unterbringung und einer deutlich besseren Vermittlung von Hunden, die ansonsten längere Zeit im Tierheim verbleiben und zu einer zeitweise hohen Belegung des Tierheims führen. Darüber hinaus wären die Hunde automatisch erfasst und angemeldet, so dass die Steuer nach Ablauf der 12 Monate direkt erhoben werden könnte. Es dürften damit sogar Einnahmeeffekte entstehen, welche die vorübergehend für 12 Monate ausbleibenden Steuereinnahmen kompensieren.
Die seinerzeitige zeitliche Befristung bis zum 31. Dezember 2007 hing ursächlich mit der erheblichen Überfüllung des Tierheims Braunschweig nach zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Vorfällen mit Kampfhunden zusammen. Da die Bestimmung grundsätzlich sinnvoll ist, um den Verbleib von Hunden im Tierheim möglichst kurz zu halten und es saisonal zu starken Belegungen kommt, soll die Regelung auf Dauer eingeführt werden.
Klaus WendrothManfred PesditschekHolger Herlitschke
FraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzender