Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 3952/15
|
|
Datum | Nummer | |
Absender |
| |
INTERFRAKTIONELLER ANTRAG SPD-Fraktion, CDU-Fraktion Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
| |
Adressat |
| |
Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
| |
Gremium | Sitzungstermin |
|
| ||
| ||
| ||
Betreff |
| |
zu DS 3904/15: Zusammensetzung örtlicher Beirat des Jobcenters
|
| |
Der Rat möge beschließen:
„Die städtischen Vertreter in der Trägerversammlung des Jobcenters Braunschweig werden gebeten, in der Trägerversammlung den Antrag zu stellen, dass dem örtlichen Beirat des Jobcenters Braunschweig nach § 18d SGB II zukünftig auch drei vom Rat der Stadt Braunschweig entsandte Mitglieder angehören.“
Begründung:
Die Änderungen im Vergleich zum Ursprungsantrag sind fett gedruckt.
Dem örtlichen Beirat des Jobcenters gehören zurzeit Vertreter/innen folgender Körperschaf-ten und Organisationen an (DS 10816/15):
- Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V.
- DGB Region Süd-Ost-Niedersachsen
- Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
- Allianz für die Region GmbH
- IHK Braunschweig
- Kreishandwerkerschaft
- Arbeitsgemeinschaft der Bildungsträger
- Arbeitsgemeinschaft der Braunschweiger Wohlfahrtsverbände
- Braunschweig Zukunft GmbH
- Stadt Braunschweig (Gleichstellungsreferat)
- Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar
Für den Beirat, wie im Ursprungsantrag vorgeschlagen, je eine Person pro Ratsfraktion, also insgesamt sechs weitere Vertreter/innen, zu benennen, halten wir für unverhältnismäßig. Wir schlagen vor, nur drei Ratsfrauen oder Ratsherren für den örtlichen Beirat zu benennen.
In der Region Hannover wurden die Mitglieder des Beirats übrigens, anders als im Ur-sprungsantrag angegeben, nach dem gesetzlich vorgesehenen Hare-Niemeyer-Verfahren bestimmt: „Die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Region Hanno-ver hat sich darauf verständigt, dass durch die Regionsversammlung sechs Mitglieder vorge-schlagen werden sollen. Aufgrund von § 71 Abs. 6 NKomVG entfällt folgende Anzahl von Vorschlagsrechten ... auf die: SPD-Fraktion: 3; CDU-Fraktion: 2; Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: 1. – Die Regionsversammlung kann gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen“ (BDs Nr. 0023 (III) der Region Hannover vom 24. Oktober 2011). Fraktionsumbildungen haben in der Zwischenzeit zu Veränderungen bei den Stärkeverhältnissen der in der Regionsversammlung vertretenen Fraktionen und Gruppen und damit zu Umbesetzungen im Beirat geführt (BDs Nr. 2267 (III) vom 26. Februar 2015).
Zur Beurteilung des Verfahrens in Magdeburg ist die folgende Information hilfreich. Die Frak-tionen im Magdeburger Stadtrat haben zurzeit folgende Stärke: CDU/FDP/BfM: 17 – SPD: 14 – Die Linke/Gartenpartei: 14 – Bündnis 90/Die Grünen: 6. Bei Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens entfallen bei 4 zu vergebenden Sitzen auf die CDU/FDP/BfM: 1, SPD: 1, Die Linke/Gartenpartei: 1 und Bündnis 90/Die Grünen: 1.
Gez.Gez.
Klaus WendrothChristoph Bratmann
FraktionsvorsitzenderFraktionsvorsitzender
CDU-FraktionSPD-Fraktion