Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 347/05
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Anfrage | Nummer | |
347/05 | ||
Absender |
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Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
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Adressat |
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Oberbürgermeister Dr. Hoffmann Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
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Gremium | Sitzungstermin |
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Betreff |
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In einem Artikel in der „neuen Braunschweiger“ vom 19. Mai ziehen die Leiter der Arge, Herr Hornburg und Frau Lages, eine Bilanz ihrer bisherigen Arbeit. Dort heißt es u.a., dass „900 Arbeitslose... im Rahmen der sogenannten Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) beim Beschäftigungsbetrieb, u.a. im Grünbereich, Tischlerei und Schlosserei arbeiten“. Laut Mitteilung an den Sozialausschuss DS 7763/05 vom 22. August sind es mittlerweile 1.100, die u.a. in Bereichen arbeiten, die mit Begriffen wie gewerblich-technisch oder Dienstleistungen umschrieben werden. Rechtliche Grundlage der Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung ist der §16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Dort ist eindeutig festgelegt, dass diese Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein müssen. In der Mitteilung DS 7514/05 an den Sozialausschuss wird zudem vom Einsatz als Hausmeister und Bauhelfer gesprochen.
Ebenfalls in besagter Mitteilung spricht die Verwaltung davon, dass „Arbeits- und Qualifizierungsschwerpunkte der Arbeitsgelegenheiten“ der praktische Einsatz in Altenhilfen- sowie Kindertagesstätteneinrichtungen sind. Ganz besonders die Kitas sind eine Pflichtaufgabe der Kommune. Dabei ist unerheblich, ob diese Aufgabe auf andere (Freie Träger) übertragen wird oder nicht. Insofern sind alle Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Führung dieser Einrichtungen erforderlich sind, notwendige Arbeiten. Dies trifft auch auf die Reinigung der Einrichtungen zu. Und es trifft auch auf alle Arbeiten zu, die der Verkehrssicherheit dienen. Die Verkehrssicherungspflicht, incl. Tätigkeiten wie der Rückschnitt von Bäumen, die in den Straßenraum ragen, stellen ebenfalls eine Pflichtaufgabe der Kommune dar, die sie in jeden Fall erfüllen muss.
Dies vorweg geschickt wird gefragt:
- Wie ist es möglich, dass Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung, die Schlosser- und Tischlerarbeiten, den Einsatz als Bauhelfer oder Hausmeister oder in Kitas oder Altenheimen beinhalten, dem Gebot der Zusätzlichkeit entsprechen?
- Gibt es einen Katalog bei der Arge in dem Tätigkeiten aufgelistet sind, die in keinem Fall als Arbeitsgelegenheiten definiert werden dürfen?
- Wieviele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wurden seit Bestehen der Arge für Alg II Empfänger eingerichtet?
Anfragesteller
Udo Sommerfeld
Ratsherr (Linkspartei.PDS)
Anlage/n:
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Anlagen: | ||||
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1 | Stellungnahme 6715/05 - Ein-Euro-Jobs (68 KB) |