Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 2908/14  

Betreff: Kündigung des Konsortialvertrags Harzwasserwerke durch die Braunschweiger Versorgungs-AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
13.05.2014 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (2908/14)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme 10214/14 - Kündigung des Konsortialvertrags Harzwasserwerke durch die Braunschweiger Versorgungs-AG

1

 

Anfrage

Datum

Nummer

Öffentlich

29.04.2014

2908/14

Absender

 

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Platz der Deutschen Einheit 1

38100 Braunschweig

 

Adressat

 

Oberbürgermeister Dr. Hoffmann

Platz der Deutschen Einheit 1

38100 Braunschweig

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Finanz- und Personalausschuss

13.05.2014

 

 

 

 

 

Betreff / Beschlussvorschlag

 

Kündigung des Konsortialvertrags Harzwasserwerke durch die Braunschweiger Versorgungs-AG

 

 

 

 

 

 

 

Auf eine Dringlichkeitsanfrage in der letzten Ratssitzung bezüglich eines möglichen Anteilsverkaufs an den Harzwasserwerken durch die Braunschweiger Versorgungs-AG erklärte die Verwaltung: „Die BVAG & Co.KG beabsichtigt nicht, wie in der Fragestellung behauptet, ihre Anteile an den Harzwasserwerken zu verkaufen, sondern hat als Reaktion auf die Kündigung des Konsortialvertrages durch anderer Gesellschafter und zur Wahrung der Rechte auch den Konsortialvertrag aufgekündigt.“ Diese Erklärung impliziert, dass die Versorgungs-AG erst nach der Kündigung des Konsortialvertrags durch andere Gesellschafter diesen ebenfalls gekündigt habe. Nach Berichten der Hildesheimer Zeitung vom 4. März und 25. April 2014 sollen allerdings die Kündigungen von BS-Energy und den anderen sechs Eigentümern nahezu zeit- und wortgleich in einer "konzertierten Aktion" erfolgt sein. Hieraus ergibt sich die folgende Frage:


1. Stimmen diese Zeitungsberichte und wenn ja, wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen diesen Berichten und der Verwaltungsantwort auf die Dringliche Anfrage?

 

Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Anfrage in der Ratssitzung ist darüber hinaus offen geblieben, weshalb die Verwaltung den Rat über diese Kündigung ebenso nicht von sich aus unverzüglich informiert hat wie schon bei dem Gewinneinbruch der Braunschweiger Versorgungs-AG im vergangenen Jahr. Nach § 138 (4) sind die Vertreter der Kommune in den Gesellschafterversammlungen verpflichtet, die Vertretung über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Dies gilt auch für von der Kommune entsandte oder sonst bestellte Mitglieder in Aufsichtsräten. Im Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-AG ist die Verwaltung in Person des Oberbürgermeisters als Aufsichtsratsvorsitzendem besonders prominent vertreten, so dass davon ausgegangen werden muss, dass dort bereits eine Information über diese Vorgänge vorlag. Von daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

2. Sieht die Verwaltung die oben benannten Vorgänge (Gewinneinbruch bei der Braunschweiger Versorgungs-AG und Kündigung des Konsortialvertrags der Harzwasserwerke) als „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ im Sinne von § 138 (4) NKomVG?

3. Wie erklärt die Verwaltung, dass sie den Rat nicht unverzüglich, nachdem ihr diese Vorgänge bekannt geworden sind, darüber in Kenntnis gesetzt hat?

 

 

gez. Gerald Heere

 

 

 

f.d.R.:

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme 10214/14 - Kündigung des Konsortialvertrags Harzwasserwerke durch die Braunschweiger Versorgungs-AG (83 KB)    

Erläuterungen und Hinweise