Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 2913/14
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Datum | Nummer | |
Absender |
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Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
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Adressat |
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Oberbürgermeister Dr. Hoffmann Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
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Gremium | Sitzungstermin |
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Betreff / Beschlussvorschlag |
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Wem gehören die stillen Reserven bei der Stadtentwässerung Braunschweig?
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Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (StEB) führt seit 1.1.2006 die Neuinvestitionen für die Stadt aus.
Die Investitionsmittel dafür von jährlich ca. 15 Mio.€ werden über Bankkredite (Forfaitierung) besorgt, wofür die Stadtverwaltung den Banken jedes Jahr Einredeverzichtsverpflichtungen unterschreibt. Diese Einredeverzichtsverpflichtungen dienen den Banken bis Ende des Jahres 2035 als Sicherheit zur Befriedigung all ihrer Ansprüche.
Über die Investitionsgüter werden Zugangs-Listen bei der StEB geführt und durch jährlichen Bericht der "Commercial Treuhand" geprüft. Commercial Treuhand betont allerdings, dass die Abgänge aus dem Bestand nicht geprüft werden. Wir fragen:
1. Was passiert mit den bilanztechnisch abgeschriebenen Sachwerten - wer prüft die Abgänge ?
2. Bekommt die Stadt z.B. bei Verkäufen von abgeschriebenen Sachwerten den erzielten Marktwert erstattet oder gutgeschrieben?
3. Wem stehen generell gemäß Vertragswerk bis 2035 und vor allem nach 2035 die abgeschriebenen Sachwerte und sonstigen stillen Reserven zu?
Gez.
Peter Rosenbaum
BIBS-Ratsherr
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellungnahme 10195/14 - Wem gehören die stillen Reserven bei der Stadtentwässerung Braunschweig? (75 KB) |