Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 2919/14
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Datum | Nummer | |
Absender |
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Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
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Adressat |
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Oberbürgermeister Dr. Hoffmann Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
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Gremium | Sitzungstermin |
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Betreff / Beschlussvorschlag |
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Immaterielles Kanalnutzungsrecht in der konsolidierten Konzernbilanz
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Im Schreiben der Verwaltung vom 2.4. wurde mitgeteilt, in der konsolidierten Bilanz sei das Kanalnutzungsrecht in Höhe von 178 Mio.€ eliminiert worden; nur in der Summenbilanz sei es enthalten.
Aus der Mitteilung Ds. 13597/14 selbst ist dagegen ersichtlich, dass die vollen Aktiva des Abwasserverbandes (AVB) in Höhe von 268 Mio.€ in die konsolidierte Bilanz eingerechnet wurden, welches aber zum Hauptbestandteil die 178 Mio. immaterielles Kanalnutzungsrecht als Vermögenswert beinhaltet. Wir fragen:
1. Wird seitens der Verwaltung bestätigt, dass der AVB in der konsolidierten Konzernbilanz anstatt mit 268 Mio.€ höchstens mit rd. 90 Mio.€ Berücksichtigung finden darf (268 Mio. – 178 Mio. = 90 Mio.€)?
2. Wie konnte es passieren, dass ein beim AVB als immaterieller Wert ausgewiesenes Konstrukt (Kanalnutzungsrecht) bei Hereinnahme in die konsolidierte Konzernbilanz der Stadt als materielles Vermögen deklariert wurde?
Gez.
Peter Rosenbaum
BIBS-Ratsherr
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellungnahme 10190/14 - Immaterielles Kanalnutzungsrecht in der konsolidierten Konzernbilanz (82 KB) |