Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 3019/14
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Datum | Nummer | |
Absender |
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Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
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Adressat |
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Oberbürgermeister Dr. Hoffmann Platz der Deutschen Einheit 1 38100 Braunschweig |
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Gremium | Sitzungstermin |
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Betreff / Beschlussvorschlag |
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Wem gehört das abgeschriebene Vermögen der Stadtverwaltung?
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In der Stellungnahme Ds. 10195/14 vom 9.5.2014 führte die Verwaltung aus, dass alle Investitionen, die seitens der SE-BS auf Grundlage des Abwasserprivatisierungsvertrages vorgenommen wurden und werden, im ausschließlichen wirtschaftlichen Eigentum der SE-BS stehen und verbleiben.
Dazu wurde auch detailliert ausgeführt: "Bilanztechnisch abgeschriebene Sachwerte verbleiben in der Verfügungsmacht der SE-BS..." (Ds. 10195/14)
Auf diese Weise verbleiben z.B. alle Kraftfahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, Möbel- und Büroausstattungen der Anschaffungs-Jahre 2006 bis 2025 endgültig im Vermögen der SE-BS, obwohl sie über Kredit-Absicherungen zulasten der Stadt finanziert wurden. Für die Stadt ist im Privatisierungsvertrag nur ein "Kontroll- und Informationsrecht" über die mittels Krediten beschafften Güter vorgesehen.
Dazu fragen wir:
1. Gibt es nach Vertrags-Verständnis der Verwaltung unterschiedliche Regelungen zwischen mobilen und immobilen Neuinvestitionen oder gilt obig beschriebene Vermögensregelung z.B. auch für die neu erstellten Kanäle, Hoch- und Tiefbauten, sowie Kanaleinrichtungen wie Pumpanlagen etc. gleichermaßen?
2. Gehen demnach alle abgeschriebenen Kanäle und Kanalbauten, die ab 2006 erstellt worden sind, unbeschränkt in die Verfügungsmacht der (privaten) SE-BS GmbH über?
3. Beziehen sich die Rückkauf-Regelungen nach Vertrags-Verständnis der Verwaltung nur auf die nicht abgeschriebenen mobilen und immobilen Vermögensgegenstände, sondern auch auf die abgeschriebenen?
Gez.
Peter Rosenbaum
BIBS-Ratsherr
Anlage/n:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellungnahme 10346/14 - Wem gehört das abgeschriebene Vermögen der Stadtverwaltung? (75 KB) |