Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 3019/14  

Betreff: Wem gehört das abgeschriebene Vermögen der Stadtverwaltung?
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
03.07.2014 
Finanz- und Personalausschuss ungeändert beschlossen  (3019/14)  

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme 10346/14 - Wem gehört das abgeschriebene Vermögen der Stadtverwaltung?

1

 

Anfrage

Datum

Nummer

Öffentlich

18.06.2014

3019/14

Absender

 

Fraktion BIBS

Platz der Deutschen Einheit 1

38100 Braunschweig

 

Adressat

 

Oberbürgermeister Dr. Hoffmann

Platz der Deutschen Einheit 1

38100 Braunschweig

 

Gremium

Sitzungstermin

 

Finanz- und Personalausschuss

03.07.2014

 

 

 

 

 

Betreff / Beschlussvorschlag

 

Wem gehört das abgeschriebene Vermögen der Stadtverwaltung?

 

 

 

 

 

 

 

In der Stellungnahme Ds. 10195/14 vom 9.5.2014 führte die Verwaltung aus, dass alle Investitionen, die seitens der SE-BS auf Grundlage des Abwasserprivatisierungsvertrages vorgenommen wurden und werden, im ausschließlichen wirtschaftlichen Eigentum der SE-BS stehen und verbleiben.
 

Dazu wurde auch detailliert ausgeführt: "Bilanztechnisch abgeschriebene Sachwerte verbleiben in der Verfügungsmacht der SE-BS..." (Ds. 10195/14)

 

Auf diese Weise verbleiben z.B. alle Kraftfahrzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen, Möbel- und Büroausstattungen der Anschaffungs-Jahre 2006 bis 2025 endgültig im Vermögen der SE-BS, obwohl sie über Kredit-Absicherungen zulasten der Stadt finanziert wurden. Für die Stadt ist im Privatisierungsvertrag nur ein "Kontroll- und Informationsrecht" über die mittels Krediten beschafften Güter vorgesehen.

 

Dazu fragen wir:

 

1. Gibt es nach Vertrags-Verständnis der Verwaltung unterschiedliche Regelungen zwischen mobilen und immobilen Neuinvestitionen oder gilt obig beschriebene Vermögensregelung z.B. auch für die neu erstellten Kanäle, Hoch- und Tiefbauten, sowie Kanaleinrichtungen wie Pumpanlagen etc. gleichermaßen?


2. Gehen demnach alle abgeschriebenen Kanäle und Kanalbauten, die ab 2006 erstellt worden sind, unbeschränkt in die Verfügungsmacht der (privaten) SE-BS GmbH über?


3. Beziehen sich die Rückkauf-Regelungen nach Vertrags-Verständnis der Verwaltung nur auf die nicht abgeschriebenen mobilen und immobilen Vermögensgegenstände, sondern auch auf die abgeschriebenen?
 

 

Gez.

Peter Rosenbaum

BIBS-Ratsherr
 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme 10346/14 - Wem gehört das abgeschriebene Vermögen der Stadtverwaltung? (75 KB)    

Erläuterungen und Hinweise