Rat und Stadtbezirksräte
21.07.2015 - 22 Personalbedarfe im Bereich Kindertagesstätten u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.07.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen erhalten für die von ihnen betriebenen Gruppen in Kindertagesstätten aufstockend zur laufenden Förderung nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) eine Pauschale zur Abdeckung des erhöhten Personalaufwands für Vertretungszeiten. Die Pauschalen werden analog der Regelung im Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) um den Prozentsatz, um den sich die Vergütungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verändern, dynamisiert.
Die Pauschale wird in Abhängigkeit von Betreuungsart und Betreuungszeit gewährt und beträgt jährlich für:

2. Die Träger von Schulkindbetreuungseinrichtungen erhalten für die von ihnen betriebenen Gruppen aufstockend zur laufenden Förderung eine Pauschale zur Abdeckung des erhöhten Personalaufwands für Vertretungszeiten. Eine Anpassung der Pauschalen erfolgt entsprechend der Förderrichtlinien für die Schulkindbetreuung.
Die Pauschale wird in Abhängigkeit von Gruppengröße und Betreuungszeit gewährt und beträgt jährlich für:

3. Die getroffenen Regelungen treten mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft und sind befristet bis zum Inkrafttreten der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und einer darauf basierenden überarbeiteten Förderrichtlinie. Die Auszahlung erfolgt anteilig monatlich im Rahmen der laufenden Abschlagszahlungen für die laufende Förderung.
