Rat und Stadtbezirksräte
21.07.2015 - 25.2 Änderungsantrag zu 15-00195: Bebauungsplan "Gie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25.2
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.07.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Zu den Vorlagen 15-00272 und 15-00195 einschließlich der Änderungsanträge 15-00408 und 15-00435 findet gemeinsame Aussprache statt. Ratsherr Sommerfeld bringt den Änderungsantrag 15-00435 und Ratsherr Schicke-Uffmann den Änderungsantrag 15-00408 ein. Nach Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzende Florysiak zunächst über die Änderungsanträge 15-00435 und 15-00408 abstimmen. Im Anschluss daran stellt er den Beschlussvorschlag 15-00408 zur Abstimmung.
Beschluss:
„Der Rat möge deshalb beschließen, die Verwaltung zu bitten:
Die Verwaltung nimmt im Interesse der Stadt und ihrer Einwohner, insbesondere der Einwohner von Thune, Verhandlungen mit der Firma Eckert & Ziegler auf, mit dem städtebaulichen Ziel, für die Gewährung von Baurecht verbindliche Nutzungsbeschränkungen für das Plangebiet vertraglich zu vereinbaren.
Darauf aufbauend schließt die Verwaltung für die Gewährung von Baurecht folgende vertragliche Vereinbarungen ab:
1) Die zur Messung, Konditionierung und/oder Verpackung in Thune vorgesehenen radioaktiven Stoffe sind bei Anlieferung und zu Beginn des Konditionierungsprozesses schwach radioaktiv (<1011 Bq pro m³ ohne spezielle Abschirmung gemäß Definition der International Atomic Energy Agency (IAEA))
2) Die Nutzung der auf dem Planungsgebiet bestehenden und entstehenden Einrichtungen zur Lagerung und Aufarbeitung von Abfällen aus Kernkraftwerken ist ausgeschlossen.
Die Firma Eckert & Ziegler hat sich in der o. g. Veranstaltung öffentlich auch bereit erklärt und den Wunsch geäußert, mit dem Ziel einer Gesamtlösung in Verhandlungen einzutreten, die neben Stadt und E & Z auch das Land als Vertragspartner mit einbeziehen. Im Hinblick auf eine mögliche Unterstützung des Landes möge der Rat beschließen, mit der Firma die folgende vertragliche Vereinbarung abzuschließen:
3) Wenn und sobald mit Beihilfe des Landes Niedersachsen ein neuer, geeigneterer Standort für den Umgang mit radioaktiv mittel- und hochradioaktiven Stoffen gefunden und beziehbar ist und vom Land für diesen Standort die entsprechende Umgangsgenehmigung erteilt ist, wird die Firma Eckert & Ziegler den Umgang mit mittel- und hochradioaktiven Stoffen in angemessener Frist auf diesen neuen Standort verlagern.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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660,9 kB
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