Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.07.2015 - 22 Mitteilungen (Finanzen)

Reduzieren

Wortprotokoll

22.1 ndliche Mitteilung zur Rechtmäßigkeit einer „Externenregelung


Herr Erster Stadtrat Geiger bezieht sich auf die Nachfrage aus der FPA-Sitzung am 2. Juni 2015 zur rechtlichen Zulässigkeit der „Externenregelung“r den Aufsichtsrat der Braunschweig Zukunft GmbH. Insbesondere wurde eine mögliche Umgehung der Mandatsbesetzungsregelung des § 71 Abs. 6 NKomVG problematisiert.

Herr Erster Stadtrat Geiger erläutert, dass bei Betrachtung aus verfassungsrechtlicher Sicht bei volksgewählten Gremien stets der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz zu beachten sei, wonach beispielsweise die Ausschüsse entsprechend der Zusammensetzung im Rat besetzt werden müssten. Fraglich sei, wie weit dieser Grundsatz reiche. Das Bundesverwaltungsgericht habe dazu in einem ähnlich gelagerten Fall im Jahr 2010 entschieden, dass der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz verfassungsrechtlich zwingend nur für die kommunalen Vertretungsorgane und die Bildung ihrer Teil- und Hilfsorgane Geltung habe, aber nicht für sonstige Gremien im Umfeld der Kommune. Das Verfassungsrecht gebe demnach keine Vorgabe für die Fragestellung.


Aus diesem Grund sei hier der § 71 Abs. 6 NKomVG die geltende Norm. Nach gefestigter rechtlicher Auffassung komme § 71 Abs. 6 NKomVG jedoch nur subsidiär zum Zuge, wenn es keine andere Regelung im Statut der jeweiligen Organisation gebe, z. B. im Gesellschaftsvertrag. Sollte es dort abweichende oder ergänzende Regelungen geben, werde die Auffangregelung des § 71 Abs. 6 NKomVG verdrängt. Im vorliegenden Fall sei die Festlegung eines OB-Vorschlagsrechts für die Benennung von zwei „Externen“ im Gesellschaftsvertrag eine solche abweichende Regelung und werde auch seit vielen Jahren so praktiziert.

Herr Erster Stadtrat Geiger geht weiterhin darauf ein, dass es rechtsmissbräuchlich sein könne, die kleinen Fraktionen durch diese Vorgehensweise auszuschließen. Dies würde jedoch voraussetzen, dass es keine sachliche Grundlage gebe. Bei einer Gesellschaft mit mehreren von der Stadt unabhängigen Gesellschaftern, die die Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Konsens beschlossen haben, könne keine Rede davon sein, dass eine rathausinterne Missbrauchsregelung angestrebt worden sei.
 

 

22.2 ndliche Mitteilung zum Sachstand des Bürgerhaushaltes 2016

 

Herr Erster Stadtrat Geiger erläutert, dass die Bewertungsphase zum 2. Bürgerhaushalt abgeschlossen sei und sich hieraus rechnerisch die TOP 75-Ergebnisse ergäben. Er verweist hierzu auch auf die Pressemitteilung zum Bürgerhaushalt.

Herr Erster Stadtrat Geiger erklärt die Vorgehensweise bei der Einreichung und Bewertung von Vorschlägen auf der Internetplattform. Er weist darauf hin, dass auch die Möglichkeit bestünde in Papierform vorzuschlagen und zu bewerten. Von den abgegebenen Bewertungen zur Ermittlung der TOP 75 seien mehrere 100.000 elektronisch eingegangen und etwa 1.200 in Papierform. Diese Papierbewertungen bezögen sich insgesamt auf nur vier Vorschläge, seien zumeist gebündelt eingegangen und hätten fast immer die Höchstnote bei der Bewertung aufgewiesen, wohingegen die elektronischen Bewertungen differenzierter erfolgt seien. Dadurch hätten es alle der vier Vorschläge in die TOP 75 geschafft. Rechnerisch habe sich durch die schriftlichen und elektronischen Bewertungen insgesamt das vorliegende Ergebnis ergeben.

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Erläuterungen und Hinweise