Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.07.2015 - 17 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zum 01.08...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeisterin Ihbe fragt nach, ob es schon eine Bewerberin oder einen Bewerber für den dualen Studiengang Informatik gibt. Herr Sack erläutert, dass bereits eine Person in diesem Bereich ausgebildet wird, deren Übernahme nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung beabsichtigt ist. Ab 2016 soll ein weiterer Ausbildungsplatz besetzt werden, die Ausschreibung erfolgt nach Beschlussfassung dieser Vorlage.

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Beschluss:

 

1.Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2016 für die Lauf-bahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 2 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe - wird genehmigt.

 

2.Die Bereitstellung von bis zu 15 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2016 wird genehmigt.

 

3.Die zum 1. August 2016 einzustellenden Beamtennachwuchskräfte der Fachrichtung Allgemeine Dienste erhalten die Zusage, dass sie bei einem Laufbahnprüfungs-ergebnis von „befriedigend" oder besser nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis eingestellt werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen (charakterliche/gesundheitliche Eignung) erfüllt sind.

 

4.Die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für ein duales Studium im dualen Studiengang Informatik zum 1. August 2016 wird genehmigt. Der einzustellenden Nachwuchskraft wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie das Studium mindestens mit befriedigend abschließt sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

 

5.Die Einstellung von bis zu 32 Auszubildenden für die Berufe nach dem Berufs-bildungsgesetz (BBiG) zum 1. August 2016 wird genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird bereits vor Ausbildungsbeginn eine sechsmonatige Anschluss-beschäftigung in Vollzeit zugesichert, sofern personen- oder verhaltensbedingte Gründe nicht entgegenstehen.

 

6.Der Verwaltung wird die Ermächtigung erteilt, darüber hinaus bis zu 2 weitere Ausbildungsplätze zu besetzen, sofern weitere Ausbildungsmöglichkeiten erschlossen werden können."

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Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise