Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.07.2015 - 5.3.1 Ersatzbau für die Sporthalle St.-Ingbert-Straße

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

RH Schicke-Uffmann fragt an, warum die Planung abhängig vom Versicherungsvertrag ist. Die Verwaltung erläutert, dass am Altstandort die gleitende Neuwertregelung gilt. Am Alternativstandort gilt nur der Zeitwert. Die Verwaltung kann den Eintritt des Zeitpunkts der Planungssicherheit nicht genau bestimmen, derzeit geht man von etwa 3 bis 6 Monaten aus. Erster Stadtrat Geiger verdeutlicht, dass Planungen und Genehmigungsverfahren parallel durchgeführt werden und es sinnvoll ist, aus der Sportentwicklungsplanung heraus zu hinterfragen, an welchem Standort Geld gut investiert ist.

 

 

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Erläuterungen und Hinweise