Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.09.2015 - 7 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ‚Einführung einer 80-Liter-Restabfalltonne und Abschaffung des Mindestvolumens' (TOP 8.1) wird ebenfalls unter TOP 7 beraten.

 

Stadtbaurat Leuer stellt die geplanten Änderungen der Abfallentsorgungssatzung vor. In Ergänzung der bisherigen Tonnengrößen sei die Einführung eines 80 l-Restabfallbehälters vorgesehen. Der Tonnentausch auf 80 l-Behälter solle für 1 Jahr kostenfrei sei.

 

Ratsherr Herlitschke erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der erste Teil des Antrags bezüglich der Einführung einer 80 l-Restabfalltonne habe sich mit der vorgeschlagenen Änderung der Abfallentsorgungssatzung erledigt und werde für alle Gremien zurückgezogen. Der zweite Teil des Antrags bezüglich der Abschaffung des Mindestvolumens werde aufrechterhalten.

 

Ratsherr Köster erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Einführung einer 80 l-Tonne begrüßt werde. Ebenso werde der Antrag hinsichtlich der Überprüfung des Mindestvolumens mitgetragen.

 

Ratsherr Kühn erklärt, dass die SPD-Fraktion der Vorlage und dem Antrag vorbehaltlich der noch ausstehenden Fraktionsabstimmung zustimmen werde. Er regt an, bei der Prüfung des Mindestvolumens auch die Erfahrungen anderer Kommunen einzubeziehen.

 

Ratsherr Sommerfeld bittet um eine möglichst detaillierte Prüfung entsprechend der einzelnen Behältergrößen, insbesondere sollten etwaige Gebührenveränderungen möglichst differenziert dargestellt werden.

 

Stadtbaurat Leuer erklärt, den Prüfauftrag hinsichtlich des Mindestvolumens mit den ergänzenden Anregungen in die weitere Bearbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes zu integrieren, und stellt die vorgesehene Zeitschiene des Abfallwirtschaftskonzeptes dar. Eine entsprechende Mitteilung zum Abfallwirtschaftskonzept werde in eine der nächsten Sitzungen des Bauausschusses eingebracht.

 

Ratsherr Kühn spricht die Möglichkeit einer Art „Flatrate"-Müllgebühr orientiert an der Anzahl der Personen im Haushalt an. Stadtbaurat Leuer weist auf die großen Unterschiede in den Müllvolumina hin. Während das durchschnittliche Volumen im Stadtgebiet bei ca. 25 bis 30 l liege, betrage das derzeitige Mindestvolumen 10 l, die jedoch teilweise auch nicht erreicht würden. Eine pauschale Abrechnung nach Kopfzahlen erscheine in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll und würde auch dem Ziel der Abfallvermeidung nicht gerecht werden.

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Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat):

„Die als Anlage 1 beigefügte Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungssatzung) wird beschlossen."

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Abstimmungsergebnis:

 

11 / 0 / 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise