Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.09.2015 - 5 Wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaikanlage...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Günther trägt zum Thema 'Wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltaikanlagen' anhand einer Präsentation (siehe Anlage) vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Die bestehende Photovoltaikanlage bei BS|Energy stamme aus dem Jahr 2003, die weiteren Anlagen aus den Jahren ab 2007. Sie verfügten daher über die entsprechend guten Konditionen. Die Angabe der CO2-Einsparung beziehe sich auf die Einspeisung von grünem Umweltstrom. Hierneben könne auch der sog. Erntefaktor herangezogen werden, der sich auf das ca. 10-fache belaufe. Als Grenze zwischen kleinen und großen Photovoltaikanlagen seien 100 kWp angesetzt worden.

 

Ratsherr Herlitschke thematisiert den Einsatz von Photovoltaik-Technik kombiniert mit einer Wärmepumpe beim Neubau der Sporthalle Lehndorf. Laut Herrn Günther liegen für eine entsprechende Kombination bislang keine praktischen Erfahrungen vor, die Literaturmeinung sei jedoch durchaus positiv. Der jeweilige eigene Nutzungsanteil spiele eine große Rolle. Stadtbaurat Leuer stimmt zu, ein entsprechendes Szenario für die Sporthalle Lehndorf durchzurechnen.

 

Ratsherr Kubitza nimmt Bezug auf den Ratsbeschluss zu den Klimaschutzzielen und fragt nach der unter den dargestellten Kriterien für eine Photovoltaik-Nutzung in Betracht kommenden Dachfläche. Laut Herrn Günther und Stadtbaurat Leuer seien grundsätzlich ca. 6.000 m² entsprechende Dachfläche vorhanden; hierin seien jedoch auch Flächen enthalten, bei denen sich ein Photovoltaikbetrieb nicht wirtschaftlich gestalte. Stadtbaurat Leuer stellt dar, dass es Ziel der Verwaltung sei, möglichst viele geeignete Flächen mit Photovoltaik-Technik auszurüsten, weist jedoch auch auf die vorhandenen Kapazitäten hin.

 

Ratsherr Sommerfeld fragt nach der Möglichkeit, dass die betreffenden Liegenschaften den erzeugten Strom selbst abnehmen könnten. Herr Günther und Stadtbaurat Leuer stellen dar, dass dies grundsätzlich möglich sei, sofern es sich wirtschaftlich gestalte. Jeder Einzelfall müsse jedoch individuell, insbesondere in Abhängigkeit von den einzelnen Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit, betrachtet werden. Weitere Bedingung eines Eigenstromverbrauchs sei, dass ein räumlicher Zusammenhang vorliege, d.h. es müsse sich um dasselbe Grundstück handeln.

 

Ratsherr Kubitza weist auf die Besonderheiten des Wirtschaftlichkeitsbegriffs im Zusammenhang mit kommunalen Photovoltaikanlagen hin und appelliert, unabhängig hiervon möglichst viele Dächer im Sinne des Ratsbeschlusses mit Photovoltaik-Technik auszurüsten, ggf. auch mittels Fremdvergaben.

 

Ratsherr Maul stellt dar, dass sich die Einspeisevergütung nach dem EEG auf 20 Jahre belaufe, die Lebensdauer von Photovoltaikanlagen könne jedoch bis zu 40 Jahren und länger betragen. Er bekräftigt, dass jede Dachfläche individuell auf ihre Eignung und Wirtschaftlichkeit geprüft werden müsse.

 

Ratsherr Köster weist darauf hin, dass auch die bisherigen Projekte schon unter dem jeweils aktuellen Definitionsbegriff der Wirtschaftlichkeit geprüft worden seien.

 

Ratsherr Herlitschke regt an, die Prüfung des Einsatzes von Photovoltaik-Technik an bestimmten Gebäudetypen und Nutzungsarten auszurichten. Insbesondere Sporthallen, auch in Verbindung mit Schulen, kämen primär in Betracht und sollten intensiv geprüft werden. Hier sei in der Regel auch ein entsprechender Eigenverbrauch vorhanden.

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise