Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.09.2015 - 9.2.1 Aktualisierung der Wohnungsbedarfsprognose für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Hinrichs und Ratsherr Manlik erklären, dass der Ausschuss den Antrag und den Änderungsantrag passieren lassen sollte und die Verwaltung zunächst prüfen möge, ob der Änderungsantrag überhaupt zulässig sei, da er sich inhaltlich nicht auf den Antrag der CDU-Fraktion beziehe. 

 

Ratsfrau Palm erläutert, dass sich der Änderungsantrag auf den Ursprungsantrag beziehe und in der heutigen Sitzung über beide Anträge abgestimmt werden solle. Auch aus Sicht von Ratsherrn Herlitschke und Ratsfrau Ohnesorge solle über beide Anträge abgestimmt werden.
 

Die CDU-Fraktion stellt daraufhin den Geschäftsordnungsantrag, beide Anträge passieren zu lassen.

 

Hierüber wird wie folgt abgestimmt:
 

dafür:4dagegen: 5Enthaltungen: 2

 

In der Folge wird über die Anträge inhaltlich beraten.

 

Ratsherr Manlik führt aus, dass aufgrund der aktuellen Zahlen der NBank neue Erkenntnisse vorliegen würden und daher eine Aktualisierung der Wohnungsbedarfsprognose erforderlich sei.

Ratsfrau Palm erklärt, dass das Gewos-Gutachten die Grundlage des Beschlusses für das Wohnraumversorgungskonzept sei. Der Beschluss hierzu sei erst im März 2015 einstimmig erfolgt. Auf Grundlage dieses Gutachtens müsse weitergearbeitet werden.

Ratsherr Herlitschke geht auf das Gutachten der NBank aus dem Jahr 2008 ein. Durch den Vergleich mit dem aktuellen Gutachten der NBank sei erkennbar, dass sich die Prognose innerhalb von 7 Jahren völlig geändert habe. Es sei daher nicht sinnvoll, den Prognosezeitraum bis in das Jahr 2035 zu erweitern.

 

Ratsherr Hinrichs erläutert, dass sich auch die Zahlen des Gewos-Gutachtens nicht als zutreffend darstellen könnten. Daher seien möglichst kurze Updateintervalle für die Ermittlung der Zahlen zwingend erforderlich. Um zeitnah nachsteuern zu können, solle sich daher nicht nur auf eine Prognose verlassen werden.

 

Ratsherr Schicke-Uffmann macht darauf aufmerksam, dass kurze Update-Intervalle nicht sinnvoll seien, da es sich bei der Wohnraumpolitik generell um eine mittelfristige Planung handele.

 

Der Ausschuss stimmt über beide Anträge mit folgender Protokollnotiz ab:

 

Die Verwaltung soll bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.09.2015 prüfen, ob der Änderungsantrag 15-00834 zulässig ist, weil er sich inhaltlich aus Sicht der CDU-Fraktion nicht auf den Antrag 15-00611 bezieht“.

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Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird gebeten, das im März einstimmig beschlossene und auf der Wohnungsbedarfsprognose („Gewos-Gutachten") von 2013 fußende Wohnraumversorgungskonzept zur Realisierung von rd. 5000 Wohnungen bis 2020 konsequent und wie geplant zeitnah umzusetzen."

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 6dagegen: 0Enthaltungen: 5

Erläuterungen und Hinweise