Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.10.2015 - 5.1.1 Erreichen der Schwimmfähigkeit in der Grundschu...

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Herr Bratschke erläutert den Änderungsantrag.

 

Herr Scharna begrüßt den Änderungsantrag und ergänzt, dass Möglichkeiten gesucht werden müssen, um die Quote der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der Altersgruppe bis 10 Jahre in Braunschweig zu verbessern. Möglichkeiten der Unterstützung der Schulen durch Schwimmmeister gibt es. In Hamburg und Bremen unterstützen die Schwimmmeister die Schulen sogar bei der Erteilung des Unterrichts. Es muss ein Weg gefunden, dass die Schulen die Unterstützungsleistungen auch annehmen können. Die Verwaltung hrt aus, dass unterstützende oder ergänzende Angebote durch Schwimmmeister möglich sind. Diese Leistungen der Stadtbad GmbH müssten die Schulen allerdings aus ihrem Budget oder durch Sponsoren finanzieren, da hierfür im städtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen. Frau Eilers weist darauf hin, dass die Schulen diese Leistungen aus dem Budget, das ihnen das Land zur Verfügung stellt, ebenfalls nicht finanzieren können.

 

Die Verwaltung macht deutlich, dass es sich beim Erreichen der Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern um eine Landesaufgabe handelt, in die die Stadt finanziell nicht eintreten sollte. Herr Bratmann wird die Angelegenheit gegenüber dem MK aufgreifen. Die Verwaltung wird sich in der Angelegenheit ebenfalls an das MK wenden. Wenn eine Antwort vorliegt, wird erneut über den Antrag diskutiert. Bis dahin wird der Antrag zurückgestellt. Mit dieser Verfahrensweise ist Herr Bratschke einverstanden.

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Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgestellt.

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Der Änderungsantrag ist zurückgestellt worden. Er ersetzt den Ursprungsantrag (DS 15-00600), der zurückgezogen worden ist.

 

Erläuterungen und Hinweise