Rat und Stadtbezirksräte
17.11.2015 - 19.4.1 ÄnderungsantragGrundrechte gelten auch in Braun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19.4.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 17.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsherr Sommerfeld bringt den Änderungsantrag 15-01171 ein und begründet diesen. Er erklärt, dass dieser Änderungsantrag den Antrag 15-01066 ersetzt. Ratsherr Herlitschke bringt den Änderungsantrag 15-01176 ein und begründet diesen. Während der Aussprache beantrag Ratsherr Schicke-Uffmann die getrennte Abstimmung der beiden Ziffern des Änderungsantrage 15-01176. Stellvertretender Ratsvorsitzender Dr. Blöcker lässt zunächst getrennt über die beiden Ziffern des Änderungsantrages 15-01176 und im Anschluss daran über den Antrag 15-01171 abstimmen.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Braunschweig verurteilt die seit über einem Jahr in Braunschweig stattfindenden Veranstaltungen von Rechtsextremisten, Hooligans und Hassbürgern (Bragida) auf das Schärfste. Er stellt sich an die Seite der Braunschweiger Migrantinnen und Migranten und spricht sich für eine Willkommenskultur aus. Zukünftig werden die Fraktionen des Rates sich noch stärker in die Proteste gegen Bragida einbringen und das „Bündnis gegen Rechts" entlasten. Dies könnte so erfolgen, dass jede Fraktion mindestens einmal die Organisation der Protestveranstaltung übernimmt, in der Reihenfolge des Stärkeverhältnisses der im Rat der Stadt Braunschweig vertretenen Fraktionen.
2. Dass am Jahrestag der Reichspogromnacht eine Veranstaltung von Bragida auf dem Platz der deutschen Einheit genehmigt und Proteste auf dem Platz untersagt wurden, empfindet der Rat als beschämend.
3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, mit Mitarbeitern der Ordnungsverwaltung und des ZOD, eigene Lageeinschätzungen der Bragida-Veranstaltungen vorzunehmen. Vorhandene Spielräume und die neuen Erkenntnisse sollen dazu genutzt werden, dass mögliche Rechtsverstöße durch Bragida-Teilnehmer auch geahndet und die Bragida-Veranstaltungen auf das rechtlich geringst mögliche Maß reduziert werden.
