Rat und Stadtbezirksräte
17.11.2015 - 5.4 Änderungsantrag zu 15-01175 Unterbringung von F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 17.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Es findet eine gemeinsame Aussprache der Anträge 15-01175, 15-01181 und 15-01182 statt. Ratsherr Bratmann bringt den Antrag 15-01175 ein und begründet diesen. Ratsherr Sommerfeld bringt den Antrag 15-01181 ein und begründet diesen. Im Anschluss daran wird der Antrag 15-01182 von Ratsherrn Wendroth eingebracht und begründet. Nach der Aussprache wird die Ratssitzung von 17:16 Uhr bis 17:40 Uhr zur Durchführung einer Sitzung des Verwaltungsausschusses unterbrochen. Im Anschluss daran erklärt Oberbürgermeister Markurth, dass die Anträge 15-01175, 15-01181 und 15-01182 nach Erörterung im Verwaltungsausschuss von den jeweiligen Antragstellern zurückgezogen wurden.
Beschluss:
Der Rat bittet die Verwaltung,
1. Auch gegenüber der Landesregierung zu erklären, dass die Stadt Braunschweig zur dauerhaften Aufnahme von Flüchtlingen bereit ist, Flüchtlinge in der Stadt
Beschluss:
Braunschweig willkommen sind und die Stadt Braunschweig alles unternehmen wird um die Flüchtlinge in die Stadtgesellschaft zu integrieren.
1. 2. im Dialog mit dem Land Niedersachsen darauf hinzuwirken, dass beim einem neuen
Modell für die Anrechnung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften auf die
Verteilquoten nach dem Aufnahmegesetz die der Stadt Braunschweig nicht übermäßig belastet wird eine Anzahl von Flüchtlingen zugewiesen wird die vergleichbar mit anderen Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen ist und die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge genau beziffert wird. und ein verträgliches Maß nicht überschreitet;
2. 3. bei der Ratsvorlage zur Entscheidung über die geplanten Standorte und die
Flüchtlingsorganisation die Infrastruktur und die sozialen Indikatoren der jeweiligen Stadtteile
zu berücksichtigen;
3. 4. Stadtteile mit bereits vorhandenen großen Herausforderungen im Bereich der Integration und der sozialen Situation als Standorte auszusparen;
4. 5. das Verfahren der Standortsuche transparent zu gestalten, den Rat und die Bezirksräte
miteinzubeziehen und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über mögliche Unterkünfte in
ihrem Stadtbezirk zu informieren
