Rat und Stadtbezirksräte
17.11.2015 - 5.5 Unterbringung von Flüchtlingen in Braunschweig ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 17.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Es findet eine gemeinsame Aussprache der Anträge 15-01175, 15-01181 und 15-01182 statt. Ratsherr Bratmann bringt den Antrag 15-01175 ein und begründet diesen. Ratsherr Sommerfeld bringt den Antrag 15-01181 ein und begründet diesen. Im Anschluss daran wird der Antrag 15-01182 von Ratsherrn Wendroth eingebracht und begründet. Nach der Aussprache wird die Ratssitzung von 17:16 Uhr bis 17:40 Uhr zur Durchführung einer Sitzung des Verwaltungsausschusses unterbrochen. Im Anschluss daran erklärt Oberbürgermeister Markurth, dass die Anträge 15-01175, 15-01181 und 15-01182 nach Erörterung im Verwaltungsausschuss von den jeweiligen Antragstellern zurückgezogen wurden.
Beschluss:
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Entwurf eines neuen Modells für die Anrechnung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften auf die Verteilquoten nach dem Aufnahmegesetz vorgelegt. Der Rat der Stadt Braunschweig bittet die Verwaltung, in den anstehenden Verhandlungen alles zu unternehmen, damit die Stadt Braunschweig aufgrund der besonderen Belastungen durch die Landesaufnahmebehörde in Kralenriede bis auf Weiteres keine eigene Verteilquote zugewiesen bekommt.
Sollte dies nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, im Rahmen direkter Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen darauf zu bestehen, dass die Stadt Braunschweig nicht übermäßig belastet wird. Die tatsächliche Zahl der in der LAB befindlichen Flüchtlinge muss in einem präzise festgelegten Verfahren genau beziffert werden. Ebenso muss der Anrechnungsmodus verlässlich und fair fixiert werden. Ergänzend muss die Verwaltung darauf achten, dass die erstmalige Zuweisung von Flüchtlingen frühestens sechs Monate nach ihrer erstmaligen Ankündigung erfolgt, um eine ausreichend große Vorlaufzeit zu garantieren.
Darüber hinaus bittet der Rat die Verwaltung für den Fall, dass seitens des Landes zukünftig eine eigene Verteilquote für die Stadt Braunschweig festgesetzt wird,
1. bei der Ratsvorlage zur Entscheidung über die geplanten Standorte und die
Flüchtlingsorganisation die Infrastruktur und die sozialen Indikatoren der jeweiligen
Stadtteile zu berücksichtigen;
2. Stadtteile mit bereits vorhandenen großen Herausforderungen im Bereich der
Integration als Standorte auszusparen;
3. das Verfahren der Standortsuche transparent zu gestalten, den Rat und die
Bezirksräte miteinzubeziehen und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über mögliche Unterkünfte in ihrem Stadtbezirk zu informieren.
