Rat und Stadtbezirksräte
06.11.2015 - 4.1 Neubau der Sporthalle St.-Ingbert-Straße in Leh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Sportausschusses
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Fr., 06.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 10:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
RH Graffstedt erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. In der anschließenden Aussprache machen die einzelnen Fraktionen deutlich, dass man den Bau einer Tribüne erst einmal weiter verfolgen und der Verwaltung einen Prüfauftrag geben möchte, unterschiedliche Planungsvarianten darzustellen und die entsprechenden Kosten zu benennen. RH Dr. Büchs von der BIBS-Fraktion erklärt, dass er es aufgrund der Haushaltssituation und der damit verbundenen Probleme für sinnvoll erachtet, alle Möglichkeiten der Einsparung auszuschöpfen. RH Graffstedt betont, dass es immer noch darum geht, für Ersatz zu sorgen. Verzögerungen sind nicht erwünscht.
Die Verwaltung erklärt, dass eine Tribüne sportfachlich wünschenswert, aber insbesondere aus Sicht der zuletzt gültigen Hallenbelegung der Sporthalle St.-Ingbert-Straße nicht notwendig ist. Zielführend ist in diesem Zusammenhang auch die vorgeschlagene Lösung der Erweiterung der Sicherheitszonen, um Platz für Besucherinnen und Besucher zu schaffen.
Im Anschluss an die Aussprache fasst der Ausschuss folgende
Beschlussempfehlung:
"Die Verwaltung wird gebeten, bei allen anstehenden Planungen und dazu erfolgenden Berechnungen für den Neubau der Sporthalle St.-Ingbert-Straße in Lehndorf grundsätzlich den Bau einer Tribüne als eine mögliche Alternative mit zu berücksichtigen. Dabei sind ggf. auch unterschiedliche Arten von Tribünen (z. B. getrennt von der Sportfläche, ausziehbar in der Halle, Stufen als Stehplätze in der Halle, oberhalb der Umkleiden wie bisher) als mögliche Varianten mit anzuführen. Bei der Größe ist von einer maximalen Zuschauerzahl auszugehen, auf die die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung keine Anwendung findet."
