Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.11.2015 - 10 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Sons...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert, den Umfang der erstmaligen Datensammlung bei der einzelne Vereine auch trotz mehrmaliger Aufforderung im Ergebnis nicht erreicht wurden. Darüber hinaus weist die Verwaltung auf einen kleinen redaktionellen Fehler in der Grafik zu Anlage 3 hin, die die Anteile nicht entsprechend wiederspiegelt.

 

Der Vorsitzende RH Wendroth (lfd. Nr. 67), RH Dr. Blöcker (lfd. Nr. 28), RH Bosse (lfd. Nr. 23), RH Sommerfeld (lfd. Nr.90) und RH Wendt (lfd. Nr. 47) erklären ein Mitwirkungsverbot gem. § 3 der Geschäftsordnung.

 

RH Dr. Büchs fragt an, ob bei den Übungsleiterzuschüssen der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt bleibt. Die Verwaltung erläutert, dass das eng auszulegende Subsidiaritätsprinzip hier keine Anwendung findet. Gemäß der Sportförderrichtlinien wird bei dieser Förderart nicht auf die Bedürftigkeit des Vereins, sondern auf die Qualifikation der Übungsleiterinnen und Übungsleiter abgestellt.

 

Im Rahmen der Aussprache wird in einzelnen Wortbeiträgen der Wunsch deutlich, das Verfahren, das vorher beim Stadtsportbund (SSB) gebündelt war, zu vereinfachen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich um zwei unterschiedliche Förderstränge handelt - Stadt Braunschweig und Landessportbund (LSB). Es wird aber angestrebt, eine Sachverhaltsdarstellung zu ermöglichen, die beide Stellen, Verwaltung und SSB, als ausführende Stelle des LSB, verwenden können.

 

Auf die Frage inwiefern eine Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten, konkret werden Fitness-Studios und Gesundheitsvereine genannt, stattfindet, erläutert die Verwaltung, dass zunächst die Angaben des jeweiligen Vereins maßgeblich sind. Eine Abgrenzung zu gewerblichen Tätigkeiten wird überprüft. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Sportförderrichtlinien im Rahmen der Sportentwicklungsplanung überprüft werden sollen.

 

RH Sommerfeld weist darauf hin, dass es nach wie vor wünschenswert ist, die Mittel für die Förderung der Übungsleiter zu erhöhen, weil die konkrete Förderung nach Angaben der Verwaltung ca. 10 % beträgt und die Maximalförderung in den Sportförderrichtlinien ein Drittel zulässt.

 

RH Dr. Büchs stellt die Förderwürdigkeit des Golf-Clubs (lfd. Nr. 26) in Frage. Die Verwaltung verweist auf die zweckbestimmte Förderart.

 

RH Dr. Büchs beantragt zu lfd. Nr. 26 eine Einzelabstimmung vorzunehmen.

 

Der Ausschuss fasst folgende

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Beschlussempfehlung:

 

„1. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen im Jahr 2015 erfolgt abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig durch die Verwaltung.

 

2.  Abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig werden im Jahr 2015 auch Trainer/innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit vom Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.

 

3.  Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 - 94 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 47.049,96 € werden gewährt."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Getrennte Abstimmung über die Vorlage zu Ziffer 26:

 

Dafür: 10 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0

 

Abstimmung über die Gesamtvorlage ohne Ziffer 26:

 

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise