Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.12.2015 - 4 Bebauungsplan "Steuerung von Vergnügungsstätten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden zusammengefasst beraten.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert, dass die Ansiedlung von Spielhallen und spielhallenähnlichen Wettbüros im Sinne des vom Rat im Jahre 2012 beschlossenen Steuerungskonzepts Vergnügungsstätten geregelt werden solle.

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Beschluss:

1."Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, IN 250 beschlossen.

Im Geltungsbereich A werden folgende im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB qualifizier-ten rechtskräftigen Bebauungspläne hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung geändert:

IN 20, IN 21, IN 23, IN 24, IN 25, IN 28, IN 29, IN 30, IN 35, IN 36, IN 37, IN 38,

IN 42, IN 46, IN 48, IN 49, IN 50, IN 52, IN 54, IN 55, IN 56, IN 68, IN 69, IN 77,

IN 78, IN 79, IN 84, IN 85, IN 87, IN 88, IN 90, IN 91, IN 94, IN 95, IN 97, IN 98,

IN 104, IN 106, IN 108, IN 112, IN 114, IN 118, IN 123, IN 125, IN 130, IN 131,

IN 135, IN 138, IN 142, IN 143, IN 144, IN 145, IN 148, IN 149, IN 153, IN 154,

IN 158,IN 161, IN 164, IN 168, IN 174, IN 179, IN 181, IN 183, IN 185, IN 191,

IN 192, IN 193, IN 194, IN 195, IN 210, IN 211, IN 212, IN 226 und IN 230

Im Geltungsbereich B wird gemäß § 9 Abs. 2 b BauGB für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne von § 34 BauGB festgesetzt, dass Vergnügungsstätten oder bestimmte Arten von Vergnügungsstäten zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können.

2.r das in der Anlage 3 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufhebung des Auf-stellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, IN 244, beschlossen.“

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11dagegen: 0Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise