Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.12.2015 - 8.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister Graffstedt erläutert die erweiterte Beschlussfassung des Stadtbezirksrates.

 

Auf Frage von Ratsherrn Manlik teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass die Einwendungen zum Bebauungsplan bis zum Satzungsbeschluss gewürdigt würden.

 

Ratsherr Dr. Büchs bemängelt, dass die Grünfläche versiegelt würde und die Anwohner des benachbarten Wohngebietes beeinträchtigt würden. Auf Frage von Ratsherrn Dr. Büchs erklärt Stadtbaurat Leuer, dass die Verlegung der Hauptwasserleitung vom Investor finanziert werde.

 

Aus Sicht von Ratsherrn Dr. Büchs sei die Fläche des Altstandortes groß genug und müsse weiterhin näher betrachtet werden.

 

Ratsherr Herlitschke erklärt, dass der Stadtteil sukzessive gewachsen sei und deshalb Bedarfr den neuen Lebensmittelmarkt bestehe. Ratsherr Herlitschke und Ratsherr Hinrichs verdeutlichen, dass mittlerweile Verkaufsflächen von 1.200 m² + Nebenräumen üblich seien. Dies könne nur an dem neuen Standort realisiert werden.

 

Ratsherr Schicke-Uffmann kritisiert den geplanten Werbepylon. Nach Diskussion stellt Ratsherr Schicke-Uffmann den Antrag, folgenden Satz aus den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu streichen: Vor der nördlichen zur Bundesallee orientierten Fassadenseite ist eine Werbeanlage mit einer Höhe von max. 9,6 m zulässig.“

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

dafür: 7dagegen: 4Enthaltungen: 0

 

 

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Beschluss:

1. Dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Franz-Rosenbruch-Weg“, OE 39, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 4 a (3) Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.

2. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4 a (3) Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

3. Die Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erfolgen erst nach Ende der Weihnachtsferien 2015.

4. Die Verwaltung wird den Personen, die im bisherigen Verfahren Einwendungen erhoben haben, eine schriftliche Mitteilung über die erneute Auslegung des Bebauungsplans zukommen zu lassen.“

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 10dagegen: 1Enthaltungen: 0

 

Die Vorlage 15-01053-01 wurde geändert beschlossen. Aus den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde unter B II 3.1 folgender Satz gestrichen: Vor der rdlichen zur Bundesallee orientierten Fassadenseite ist eine Werbeanlage mit einer Höhe von max. 9,6 m zulässig.“

Erläuterungen und Hinweise