Rat und Stadtbezirksräte
01.07.2015 - 5 Verbrauchermarkt Karlstraße 78 und 80
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 01.07.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bezirksbürgermeister Jordan Frau Ellenberger, Referatsleiterin des Referats Bauordnung, und Herrn Berger vom Referat Bauordnung.
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erläutert Frau Ellenberger den Unterschied zwischen einer Bauvoranfrage und einem Bauantrag. Im Anschluss daran beantwortet Frau Ellenberger Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Herr Müller kritisiert den „schlechten Stil", da nun - nach dem positiven Bescheid auf die Bauvoranfrage - bereits Pflöcke eingeschlagen wurden und dem Stadtbezirksrat die Hände gebunden seien.
Frau Ellenberger erwidert, es sei rechtlich nicht möglich, dass politische Gremien Einfluss auf eine derartige Entscheidung nehmen können, evtl. sogar deren Zustimmung Voraussetzung für einen positiven Bescheid wären. Sofern der Antragsteller einen rechtlichen/gesetzlichen Anspruch auf einen positiven Bescheid habe, so sei dieser positive Bescheid auch zu erteilen. Ansonsten würde die Behörde rechtwidrig handeln.
Ob Anregungen aus dem Stadtbezirksrat bei der Umsetzung des Bauvorhabens Berücksichtigung finden können, liege lt. Frau Ellenberger am jeweiligen Investor. Es läge an ihm, ob er auf die Anregungen eingeht oder nicht.
Frau Ellenberger sagt dem Stadtbezirksrat zu, ihn zu informieren, sobald ein Bauantrag zu dem Bauvorhaben eingereicht wird.
Der Verbrauchermarkt muss nach der gültigen Erlasslage 25 Parkplätze nachweisen. Frau Ellenberger erinnert, dass für das alte Wohnhaus nur 10 Parkplätze notwendig waren.
Ein Bauvorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann anschließend auf Antrag wiederum um drei Jahre verlängert werden.
Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, bedankt sich Herr Bezirksbürgermeister Jordan für das Kommen von Frau Ellenberger und Herrn Berger und verabschiedet sie.
