Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.09.2015 - 8.3 Ausweisung Tempo 30-Zone in Volkmarode-Nord

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung herrscht im Gebiet Rechtsunsicherheit, da in nicht allen abzweigenden Straßen (z. B. Kieffeld) die Geschwindigkeitsbegrenzung wiederholt werden. In der Vergangenheit sind Autofahrern Bußgeldbescheide für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der o. g. Straße Kieffeld zugesendet worden, die nicht korrekt waren (sofern sie nicht die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts überschritten haben).

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Beschluss:

(Anregung gemäß § 94 (3) NKomVG)

 

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird aufgefordert, die im Neubaugebiet Volkmarode-Nord das neben den verkehrsberuhigten Zonen festgelegte Tempo 30-Zone auch als solche mit dem Schild 274.1 vollständig auszuweisen und damit die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h (Schild 274) zu entfernen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür:  6dagegen:  0Enthaltungen: 0 

Erläuterungen und Hinweise