Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Ahlborn macht darauf aufmerksam, dass der Beginn der Maßnahme vor die Antragstellung festgesetzt ist, so dass aus rechtlichen Gründen kein Zuschuss gewährt werden kann.
Beschluss:
(Entscheidung gemäß § 93 (1) NKomVG)
Der Verein „Bürger für Bürger Volkmarode" erhält einen Zuschuss aus dem Bezirksratsbudget in Höhe von 150,00 €.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 0dagegen: 3Enthaltungen: 3
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