Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.09.2015 - 7.2 Entfernung des Höhenunterschiedes Fußgängerüber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

Die Verwaltung der Stadt wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an dem

Fußgängerüberweg Stettinstraße - Höhe Greifswaldstraße -  vorhandene

Höhenunterschied  von 2 bis 5 cm zwischen Fahrbahndecke und Aufgang        

Gehweg entfernt wird.            

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 14 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen

 

Erläuterungen und Hinweise