Rat und Stadtbezirksräte
29.09.2015 - 4.1 Seniorenweihnachtsfeier
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 223
- Datum:
- Di., 29.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
15-00808 Seniorenweihnachtsfeier
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Romkowski vom Fachbereich Schule.
Herr Romkowski erläutert, dass die Pausenhalle der GS Broitzem nicht als genehmigte Versammlungsstätte hergerichtet ist. Ausnahmen können nach § 47 NVStättVO als vorübergehende Nutzungsänderung genehmigt werden. Für wiederkehrende Veranstaltungen besteht aber eine restriktive Handhabung. Hierzu bestehen mehre offene Rechtsfragen, die derzeit mit dem Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in seiner Funktion als oberste Bauaufsichtsbehörde geklärt werden. Bis zur Klärung der Rechtslage wird den Schulen ausnahmsweise ermöglicht, für bis zu vier schulische Veranstaltungen in diesem Kalenderjahr eine vorübergehende Nutzungsänderung nach § 47 NVStättVO zu beantragen.
Auf Nachfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp Naujok, ob die nicht verbrauchten Ausnahmegenehmigungen für schulische Veranstaltungen auf die Seniorenweihnachtsfeier übertragen werden könnten, teilt Herr Romkowski mit, dass die Bauverwaltung dieses Ansinnen ablehnt.
Herr Romkowski informiert, welche Schulräume in der Stadt Braunschweig derzeit als genehmigte Versammlungsräume zugelassen sind, wie z. B. die Sporthalle der GS/HS Rüningen. Der Stadtbezirksrat lehnt aber eine Nutzung dieser Räumlichkeiten außerhalb von Broitzem ab, da der logistische Aufwand für die Stadtbezirksratsmitglieder, die diese Veranstaltung ehrenamtlich durchführen, zu umfangreich wäre.
Die Sitzung wird für Einwohnerfragen von 19:40 Uhr bis 19:45 Uhr unterbrochen.
Der Stadtbezirksrat erwartet, dass die offenen Rechtsfragen der Verwaltung mit dem Nds. Ministerium schnell geklärt werden und eine diesjährige Seniorenweihnachtsfeier in der Pausenhalle im Rahmen einer vorübergehenden Nutzungsänderung nach § 47 NVStättVO durchgeführt werden kann.
