Rat und Stadtbezirksräte
29.09.2015 - 3.2 Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 29.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
-Herr BezGSL Flamm verweist auf das verteilte Einladungsschreiben zur Eröffnung des Jugendplatzes am Montag, den 05.10.2015.
-Der Spielplatz Geibelstraße wird in der nächsten Ausgabe des Kinderstadtplans für Wenden mit aufgenommen.
-Der Zuwendungsantrag der BISS e. V. wurde mit Bescheid vom 14.08.2015 aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
-Hinsichtlich der neu gewidmeten Wege im Stadtbezirk im Juni 2015 ergibt sich für die Anlieger des Verbindungsweges Lindenstraße/Gellertstraße keine Veränderung, da sie auch vorher schon in der Straßenreinigungsverordnung eingetragen waren.
-Der Weg von der Veltenhöfer Straße bis zur Carl-Miele-Straße ist in zwei Abschnitte eingeteilt. Der eine Teil gehört zur Straße „Im Steinkampe“. Dort sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke für die Reinigung und den Winterdienst zuständig.
Der zweite Teil ist die Brücke von „Im Steinkampe“ bis zur Carl-Miele-Straße. Dort gibt es weitestgehend keine privaten Anlieger. Daher ist grundsätzlich die Stadt Braunschweig für die Reinigung und den Winterdienst zuständig, weil keine Übertragung der Verpflichtungen möglich ist. Die Reinigung wird daher durch die Verwaltung entsprechend beauftragt. Ein Winterdienst wird für den Straßenabschnitt nicht vorgenommen, da die Strecke nicht als wichtiger Verkehrsweg anzusehen sei.
