Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Erkalkan gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Herrn BezBM Pause durchgeführt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Erkalkan wird je ein Abdruck der §§ 40 bis 43 NKomVG ausgehändigt.
Belehrung und Verpflichtung erfolgt.
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