Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.11.2015 - 6.1 Streckenbezogenes Tempo 30 in der Straße Am Feu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Kinder der Kindertagesstätte St. Thomas sind durch Verkehrsteilnehmer, die an dieser Stelle mit erhöhter Geschwindigkeit fahren gefährdet. Das gilt gleichermaßen für die Kinder der Anwohner. Immer wieder bringen Eltern ihre Sorge zum Ausdruck.

 

Da es sich um streckenbezogene Tempo-30-Schilder handelt und nicht um eine Tempo-30-Zone, dürfte der dort existierende Zebrastreifen kein Hindernis sein.

Gem. § 39StVO dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur getroffen werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Zwingende Gründe können sich insbesondere aus Unfallhäufungen oder konkreten Unfallgefahren ergeben.

Demzufolge können solche Beschränkungen durchaus bei Kindergarten- oder Schulwegen unabhängig von den Einschränkungen, eingerichtet werden, weil hier von einer konkreten Gefahr ausgegangen werden kann.

Reduzieren

Beschluss:

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr wird gebeten, im Bereich Am Feuerteich/Schapen-straße nahe der Kindertagesstätte St. Thomas eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch streckenbezogene Tempo 30-Schilder zu errichten.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

dafür  7dagegen  0Enthaltungen  0

Erläuterungen und Hinweise