Rat und Stadtbezirksräte
23.11.2015 - 6.1 Streckenbezogenes Tempo 30 in der Straße Am Feu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktionenen SPD + Bündnis 90/Grüne im Stadtbezirksrat 114
- Datum:
- Mo., 23.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Kinder der Kindertagesstätte St. Thomas sind durch Verkehrsteilnehmer, die an dieser Stelle mit erhöhter Geschwindigkeit fahren gefährdet. Das gilt gleichermaßen für die Kinder der Anwohner. Immer wieder bringen Eltern ihre Sorge zum Ausdruck.
Da es sich um streckenbezogene Tempo-30-Schilder handelt und nicht um eine Tempo-30-Zone, dürfte der dort existierende Zebrastreifen kein Hindernis sein.
Gem. § 39StVO dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur getroffen werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Zwingende Gründe können sich insbesondere aus Unfallhäufungen oder konkreten Unfallgefahren ergeben.
Demzufolge können solche Beschränkungen durchaus bei Kindergarten- oder Schulwegen unabhängig von den Einschränkungen, eingerichtet werden, weil hier von einer konkreten Gefahr ausgegangen werden kann.
