Rat und Stadtbezirksräte
18.11.2015 - 5.2 Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Mi., 18.11.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Am 5. November 2015 ist eine Information zur erstmaligen Prüfung von Anlagen zur Lagerung von Heizöl auch an die Mitglieder des Stadtbezirksrates Östliches Ringgebiet verschickt worden (15-00928).
Zum vorzeitigen Abschluss des aktuellen Breitbandausbaus der Telekom ist eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen (15-00964) am 29. Oktober 2015 verschickt worden.
Zum Projekt „Bildung im Vorübergehen“ ist eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen (15-00936) am 19. Oktober 2015 zum Versand gekommen.
Im Bezug auf die Verteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf die Kommunen hat die Verwaltung am 16. Oktober 2015 eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen (15-00944) verschickt.
Am 13. Oktober 2015 ist eine Einladung zur Präsentation der Ergebnisse der Jugendkonferenz am 15. Oktober 2015 zum Versand gekommen.
Die Verwaltung weist auf eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Schulsporthallen (15-00898) vom 9. Oktober 2015 hin.
Am 6. Mai 2015 hatte der Stadtbezirksrat um Erläuterungen zu den Voraussetzungen für Tempo 30 gebeten. Die Fachverwaltung hat nunmehr dazu Folgendes mitgeteilt:
oTempo 30-Zonen werden im Rahmen einer flächenhaften Verkehrsberuhigung in Wohngebieten außerhalb von Hauptverkehrsstraßen eingerichtet. In einer Tempo 30-Zone dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege und keine Mittelmarkierung existieren.
oStreckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km benötigen immer einen Bezug zur Gefahr und haben keinen Bezug zur Verkehrsberuhigung. Sie können jede Einzelstraße bei vorliegenden Kriterien betreffen. In derartigen Fällen muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrlage bestehen, die erheblich höher ist als auf vergleichbaren Straßen (ohne 30 km/h). Ein Indikator für diese Gefahrenlage ist nicht die empfundene Gefahr, sie muss konkret vorliegen, beispielsweise bei einem Unfallhintergrund im Kausalzusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit, bei der plötzlichen Verdichtung von Verkehr o. ä. Beispiele sind u. a. Kastanienallee, Georg-Westermann-Allee, in einem Teilabschnitt Peiner Straße in einem Teilabschnitt usw.
Der mündliche Vortrag der Verwaltung wird durch eine Präsentation der entsprechenden Verkehrsschilder ergänzt.
Auf Bitte des Fachbereichs Stadtplanung und Umweltschutz informiert die Geschäftsstellenleiterin über das Plangenehmigungsverfahren „Renaturierung der Mittelriede am Tafelmakerweg“. Die Betroffenen, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie Träger öffentlicher Belange konnten bis spätestens 16. Oktober 2015 eine Stellungnahme abgeben.
Es liegen diverse Nutzungsüberlassungen für den Bereich des Stadtbezirks Östliches Ringgebiet vor:
