Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.11.2015 - 9 Baurechtliche Umwandlung von altem Dorfgebiet i...

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Wortprotokoll

Herr Mollerus vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz erläutert die Rechtslage. Demnach ist die vorgenommene Einstufung vom Bauordnungsreferat ein Rechtstatbestand. Für die sogenannten Innenbereiche ohne Bebauungsplan ist der § 34 des Baugesetzbuches anzuwenden. Er gilt als ein Planersatzinstrument für Gebiete ohne Bebauungspläne. Bei Bauvorhaben in diesen Gebieten ist die Art der baulichen Nutzung und nicht die Flächenausnutzung nach der Tatbestandsfeststellung zu prüfen. Die vom Bauordnungsreferat vorgenommene Einstufung ist rechtsverbindlich.

 

Herr Hinze verweist darauf, dass die Grundstücke nördlich des Birkenkamps landwirtschaftliche Nebenerwerbsgrundstücke mit der Pflicht der Tierhaltung waren. Er verweist auf den großen Unmut der dortigen Anwohner und auf die Unterschriftensammlung dazu.

 

Herr Mollerus betont, dass der Bestandsschutz nichts mit dem Planungsrecht zu tun habe. Per Bebauungsplan könnte man ein allgemeines Baugebiet in dem besagten Gebiet festsetzen. Ein solches Bebauungsplanverfahren würde die vorgenommene Tatsachenentscheidung ersetzen.

 

Darauf hin rät Frau Mundlos, einen Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplanes zu stellen.

 

Herr Graffstedt erwidert, als Vorstufe eine Anfrage an die Fachverwaltung zu der Problematik zu stellen.

 

Herr Mollerus bittet zu bedenken, dass bei einer Planfeststellung eines allgemeinen Wohngebietes auch andere Lärmquellen, wie der Verkehr auf der Lagesbüttelstraße, höhere Grenzwerte erhalten.

 

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates einigen sich auf nachfolgende Anfrage an die Bauverwaltung:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen des Stadtbezirksrates, mitzuteilen, wie die bisherige baurechtliche Einstufung im Gegensatz zu einem möglichen Bebauungsplan mit allgemeinem Wohngebiet einzuschätzen ist. Dabei ist darauf einzugehen, welche positiven und negativen Einflüsse ein allgemeines Wohngebiet hätte.“

 

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Erläuterungen und Hinweise