Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.11.2015 - 3.2 Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Aschendorf vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr berichtet zur Mitteilung außerhalb von Sitzungen „Verkehrssituation Saarstraße, Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht“: Ursprung der Prüfung des Radweges waren eingegangene Beschwerden hinsichtlich der Qualität und der Breite des Radweges. Diese Beschwerden bezogen sich auf den Abschnitt Ottweilerstraße bis St.-Wendel-Straße. Ein Neubau des Radweges wäre nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich. Daher wurden Instandsetzungsarbeiten, wie die Entfernung von Wurzeln und somit die Begradigung der Oberfläche des Radweges, vorgenommen. In dem Zusammenhang wurde in dem Bereich ein gemeinsamer Geh-/ und Radweg angeordnet.

 

Im weiteren Verlauf ging eine Klage gegen die Stadt Braunschweig mit dem Ziel der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ein. Dabei wurde auch die Polizei angehört. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Radbenutzungspflicht auf der genannten Strecke aufzuheben ist.

 

Die Vorbereitungen für die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht sind bereits begonnen worden, wie beispielsweise eine Anpassung zwischen Radweg und Fahrbahn hinter der Einmündung Bliesstraße. Ab dort soll künftig in Richtung stadtauswärts bis zur Einmündung Saarbrückener Straße die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrer möglich sein. In Gegenrichtung soll die Benutzung der Fahrbahn ab Saarbrückener Straße bis zur Einmündung Ottweilerstraße möglich sein. Nach der Querung der Ottweilerstraße wird die Radwegbenutzungspflicht wieder angeordnet, damit die Radfahrer die Verkehrsampel (Lichtsignalanlage) zur Querung der stark befahrenen Hannoverschen Straße nutzen können, ohne dass die Schaltzeiten der Lichtsignalanlage zu Lasten der Leistungsfähigkeit geändert werden müssen.

 

Derzeit sind auf der Saarstraße in den betroffenen Abschnitten keine Schutzstreifen vorgesehen.

 

Zur Verkehrssicherheit werden Gefahrzeichen „Radfahrer“ und für einen Übergangszeitraum Hinweisschilder angebracht, dass Radfahrer auch auf der Fahrbahn fahren. Eine bauliche Veränderung ermöglicht das Auffahrung auf die Fahrbahn der Saarstraße. Eine zusätzliche Sperrfläche in diesem Bereich erhöht die Verkehrssicherheit für diejenigen Radfahrer, die sich entscheiden, den Radweg zu verlassen und die Fahrbahn benutzen.

 

Der Winterdienst auf dem nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg wird auch weiterhin vorgenommen und er wird auch weiterhin instand gehalten. Eine Beschilderung für eine Wahlmöglichkeit, die Straße oder den Radweg zu nutzen, gibt es nicht. Es gibt nur eine Beschilderung für eine positive Ausweisung und somit Benutzungspflicht eines Radweges.

 

Frau Ihbe nimmt ab 19:55 Uhr an der Sitzung des Stadtbezirksrates teil.

 

Herr Dr. Hackel hat mit Schreiben vom 11.10.2015 sein Mandat im Stadtbezirksrat 321 - Lehndorf-Watenbüttel - mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

 

In der Aussprache zu den Mitteilungen der Verwaltung kritisiert Herr Grziwa eine Vorlage an den Finanz- und Personalausschuss, wonach eine außerplanmäßige Ausgabe für Container an der Grundschule Lamme erbeten wird. Herr Grziwa kritisiert, dass dies dem Stadtbezirksrat nicht zur Kenntnis gegeben wurde. Er verweist dabei darauf, dass die Container für sechs Jahre aufgestellt werden sollen.

 

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Erläuterungen und Hinweise