Rat und Stadtbezirksräte
15.03.2016 - 17.2 Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 15.03.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes weist stellvertretender Ratsvorsitzender Florysiak darauf hin, dass zu diesem Punkt als weitere Ergänzung die Vorlage 16-01697-02 vorliegt.
Zu Beginn der Beratungen unterrichtet Erster Stadtrat Geiger den Rat über die haushalts- und finanzwirtschaftliche Situation der Stadt. Anschließend findet Aussprache statt. In der Aussprache beantragt Ratsherr Wendroth, das Abstimmungsverhalten der CDU-Ratsmitglieder im Protokoll festzuhalten.
Nach Schluss der Beratungen geben die Ratsmitglieder Schicke-Uffmann, Sommerfeld, Rosenbaum, Herlitschke, Bratmann und Wendroth für ihre Fraktionen sowie Oberbürgermeister Markurth die Schlusserklärungen zum Haushalt 2016 ab.
Vor der Abstimmung stellt stellvertretender Ratsvorsitzender Florysiak nach kurzer Aussprache fest, dass das Abstimmungsverhalten der Fraktionen protokolliert wird. Anschließend lässt er über die Vorlage in der Fassung der Ergänzung 16-01697-02 abstimmen.
Beschluss:
„Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen:
1.Die Haushaltssatzung 2016 (Anlage 1) mit
a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 – 2019
b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 - 2019 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen
beschlossen.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Finanz- und Personalausschusses beschlossen (Anlage 3).
4.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt (Abschnitt A).
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 2.6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 2.6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen und im Finanz- und Personalausschuss abgelehnt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge (Abschnitt D) werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.
5.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.
6.1Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wird in § 6 folgendermaßen erweitert:
„Innerhalb der Produkte zur Betreuung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gelten die Sach- und Personalkosten als gegenseitig deckungsfähig."
6.2 Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung" wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:
"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,1 kB
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