Rat und Stadtbezirksräte
13.09.2016 - 24.13 Schulkindbetreuung an der Grundschule Lindenber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24.13
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 13.09.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stellvetretender Ratsvorsitzender Florysiak stellt fest, dass Einvernehmen besteht, die unter Tagesordnungspunkten 24.13 und 24.14 zu behandelnden Anträge 16-02870 und 16-02871 in gemeinsamer Aussprache zu beraten.
Ratsfrau Dr. Flake bringt den Antrag 16-02870 und Ratsherr Täubert den Antrag 16-02871 ein. Nach Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Florysiak zunächst über den Antrag 16-02870 und im Anschluss daran über den Antrag 16-02871 abstimmen.
Beschluss:
1. Unabhängig von Lösungen, die im Rahmen der Schulkindbetreuung auch die Nutzung von Klassenräumen ermöglichen könnten, wird an der Grundschule Lindenbergsiedlung ein zusätzlicher Betreuungspavillon aufgestellt, sodass spätestens zum zweiten Schulhalbjahr (01.02.2017) eine zusätzliche Betreuungsgruppe eingerichtet werden kann.
2. Soweit keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden die Mittel für die Anschaffung und die Aufstellung des Pavillons überplanmäßig bereitgestellt.
3.Die Schule und der an der Grundschule Lindenbergsiedlung aktive freie Träger werden eindringlich aufgefordert, ein gemeinsames Konzept für eine kooperative offene Ganztagsgrundschule zu entwickeln. Dabei sollten, wenn möglich, auch zeitlich begrenzte Interimslösungen bezüglich der Raumausstattung berücksichtigt werden.
4. An anderen Grundschulen, wie der Grundschule Lehndorf, an denen die zusätzliche Aufstellung von Betreuungspavillons oder andere räumliche Erweiterungen nicht möglich sind, sollen ebenfalls schnellstmöglich Interimslösungen entwickelt werden. Terminlich angestrebt für die konkrete Umsetzung wird das zweite Schulhalbjahr, spätestens aber das nächste Schuljahr. Voraussetzung für diese Lösungen ist ein gemeinsames Konzept zur Doppelnutzung von Räumen, das mit der Schule und dem/den Jugendhilfeträger(n) abgestimmt wird und von beiden Partnern getragen wird. Die Bereitschaft zur Entwicklung einer kooperativen Ganztagsschule sollte von der jeweiligen Schulleitung ausdrücklich erklärt werden.
