Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.09.2016 - 24.15 Veröffentlichung von Studien, GutachtenAntrag d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsherr Schicke-Uffmann bringt den Antrag 16-02906 ein und begründet diesen. Nach Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Florysiak über den Antrag 16-02906 abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt:

1. Sämtliche im Auftrag der Stadt oder ihrer Eigenbetriebe angefertigten Studien, Gutachten, Analysen oder ähnliche Arbeiten werden spätestens zwei Wochen nach Eingang bei der beauftragenden Stelle mindestens online auf der Website der Stadt veröffentlicht.

2. Die Veröffentlichung soll nur dann nicht erfolgen, wenn ihr entweder ein Gesetz entgegensteht oder aus der Veröffentlichung ein erheblicher Schaden für die Stadt entstehen könnte.

3. In der Vertragsgestaltung trägt die Verwaltung der Stadt Sorge dafür, dass eine derartige Veröffentlichung auch rechtlich zulässig ist.

4. Der Rat wird monatlich darüber informiert, ob Aufträge entsprechend 1. vergeben wurden, welche Themen sie betreffen, welches Unternehmen damit beauftragt wurde, welche Kosten entstehen und wann mit den Ergebnissen gerechnet wird.

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Abstimmungsergebnis:

bei Fürstimmen und Enthaltungen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise