Rat und Stadtbezirksräte
01.11.2016 - 4 Wahl der oder des Ratsvorsitzenden und Bestellu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Markurth
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 01.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu TOP 4-Wahl des Ratsvorsitzenden übernimmt Ratsherr Dr. Müller den Vorsitz. Er weist auf die Vorlage 16-03099 und das Verfahren für die Wahl der oder des Ratsvorsitzenden hin und erklärt, dass jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt und jede Ratsfrau oder jeder Ratsherr wählbar ist.. Er führt weiter aus, dass bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlages durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden kann und bittet um Vorschläge.
Ratsherr Bratmann schlägt für die SPD-Fraktion Ratsherrn Frank Graffstedt für die Wahl zum Ratsvorsitzenden vor. Ratsherr Dr. Müller stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen und der Rat gewillt ist, durch Handzeichen zu wählen. Nach der Wahlhandlung stellt Ratsherr Dr. Müller fest, dass Ratsherr Frank Graffstedt bei drei Enthaltungen zum Ratsvorsitzenden gewählt worden ist. Ratsherr Graffstedt erklärt auf Befragen, dass er die Wahl zum Ratsvorsitzenden annimmt.
Ratsherr Graffstedt übernimmt den Ratsvorsitz und bittet um Vorschläge für die Bestellung der Stellvertreter. Ratsherr Wendroth schlägt für die CDU-Fraktion Ratsherrn Peter Edelmann und Ratsfrau Dr. Flake für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsfrau Annika Naber vor. Ratsvorsitzender Graffstedt stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen und lässt über die vorgeschlagenen Personen abstimmen. Der Rat beschließt bei drei Enthaltungen, dass Ratsfrau Naber und Ratsherr Edelmann als gleichberechtigte stellvertretende Ratsvorsitzende bestellt werden.
Beschluss:
1. Aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren wird gemäß § 61 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Ratsvorsitzenden oder zum Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode gewählt:
Ratsherr Frank Graffstedt
2. Als stellvertretende Ratsvorsitzende werden gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 10 Absatz 4 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig bestellt:
Ratsherr Peter Edelmann
Ratsfrau Annika Naber
