Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.11.2016 - 7 Bildung des Verwaltungsausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Als Beigeordnete und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie Ratsfrauen und Ratsherren mit beratender Stimme werden gemäß der §§ 74 und 75 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die in der Anlage 1 genannten Ratsfrauen und Ratsherren bestimmt.

 

2. Die aus Anlage 1 ersichtliche Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss wird, wie sie sich aufgrund der Vorschläge der Fraktionen oder Gruppen nach § 75 Absatz 1, Satz 1 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 2, Sätze 2 bis 7, Abs. 3 und Abs. 4 Sätze 1 und 2 NKomVG ergibt, beschlossen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

bei 3 Enhaltungen beschlossen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise