Rat und Stadtbezirksräte
01.11.2016 - 8 Wahl von bis zu drei ehrenamtlichen Stellvertre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Markurth
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 01.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt verweist auf die Vorlage und bittet um Vorschläge. Ratsherr Bratmann schlägt für die SPD-Fraktion Ratsfrau Annegret Ihbe, Ratsherr Wendroth für die CDU-Fraktion Ratsfrau Anke Kaphammel, Ratsfrau Dr. Flake für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsherrn Dr. Helmut Blöcker und Ratsherr Wirtz für die AfD-Fraktion Ratsherrn Frank Weber vor. Ratsvorsitzender Graffstedt stellt fest, dass für die zu wählenden drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter vier Vorschläge vorliegen und schriftlich zu wählen ist. Er unterbricht die Ratssitzung zur Vorbereitung der Stimmzettel. Nach der Unterbrechung erklärt Ratsvorsitzender Graffstedt, dass der Stimmzettel die vorgeschlagenen vier Personen enthält und jedes Ratsmitglied maximal drei Stimmen abgegeben kann. Er weist weiter daraufhin, dass auf Verlangen eines Ratsmitgliedes geheim zu wählen ist. Ratsherr Wirtz beantragt geheime Wahl.
Es findet geheime Wahl statt. Nach der Wahlhandlung gibt Ratsvorsitzender Graffstedt bekannt, dass für Ratsherrn Dr. Blöcker 49 Stimmen, für Ratsfrau Ihbe 48 Stimmen, für Ratsfrau Kaphammel 46 Stimmen und für Ratsherrn Weber 5 Stimmen abgegeben worden sind. Er stellt fest, dass Ratsherr Dr. Blöcker, Ratsfrau Ihbe und Ratsfrau Kaphammel die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Rates erhalten haben und als gleichberechtigte ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Oberbürgermeisters gewählt sind. Die Gewählten erklären, dass sie die Wahl annehmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt wählt gemäß § 81 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig aus den Beigeordneten die der Anlage zu entnehmenden drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters:
Die Reihenfolge der Stellvertretung ist zu bestimmen, sofern sie bestehen soll.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,5 kB
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