Rat und Stadtbezirksräte
01.11.2016 - 9 Bildung von Ausschüssen nach §§ 71 und 73 des N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Markurth
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 01.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist daraufhin, dass die Anlage 3 (Besetzung der Ausschüsse) die von den Fraktionen bzw. der Gruppe benannten Personen enthält und diese namentliche Besetzung durch den Beschluss festgestellt wird.
Ratsvorsitzender Graffstedt führt weiter aus, dass für die Vergabe des 13. Sitzes im Finanz- und Personalausschuss und im Planungs-und Umweltausschuss jeweils ein Losentscheid erforderlich ist. Zunächst zieht er das Los für die Vergabe des Sitzes im Finanz- und Personalausschuss und stellt fest, dass das Los auf die Gruppe „Die Fraktion P²“ entfällt und diese den Sitz erhält. Der FDP-Fraktion steht das Grundmandat zu. Anschließend zieht er das Los für die Vergabe des Sitzes im Planungs- und Umweltausschuss und stellt fest, dass das Los auf die Gruppe „Die Fraktion P²“ entfällt und diese den Sitz erhält. Der FDP-Fraktion steht das Grundmandat zu.
Anschließend stellt Ratsvorsitzender Graffstedt den zu der Vorlage vorliegenden interfraktionellen Änderungsantrag 16-03212 zur Abstimmung.
Danach wird die Zuteilung der Ausschussvorsitze behandelt. Ratsvorsitzender Graffstedt weist daraufhin, dass es für die Vorsitze in den Ausschüssen eine zwischen allen Fraktionen einvernehmlich abgestimmte Festlegung gibt, die allen Ratsmitgliedern vorliegt. Für die Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze liegt keine Einigung vor, sodass die Zuteilung im Zugriffsverfahren auf der Basis der in der Vorlage genannten Höchstzahlen erfolgen muss. Ratsvorsitzender Graffstedt ruft die Fraktionen in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf. Hinsichtlich der Reihenfolge der 4. und 5. sowie der 11. und 12. Höchstzahl haben sich die betroffenen Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen geeinigt. Die Fraktionen erklären jeweils nach Aufruf auf welchen Ausschuss zugegriffen und wer als stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender benannt wird. Die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter wird in der Anlage 4 zur Vorlage festgestellt.
Abschließend stellt Ratsvorsitzender Graffstedt die Vorlage einschließich des Änderungsantrages und der Festlegungen durch die Losentscheide und des Zugriffs auf die Ausschussvorsitze zur Abstimmung.
Beschluss (ergänzt um den Änderungsantrag 16-03212):
„1. Die in der Anlage 1 genannten Ausschüsse nach § 71 NKomVG und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften nach § 73 NKomVG werden gebildet. Die Zusammensetzung, Aufgaben und Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der Anlage 2. Für die Umlegungsausschüsse I und II werden die Mitglieder bestimmt, die als Ratsmitglieder den Ausschüssen angehören.
2. Die Sitzverteilungen und Ausschussbesetzungen werden auf der Grundlage der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates festgestellt (Anlage 3).
3. Die Besetzung der Ausschüsse mit Bürgermitgliedern gemäß § 71 Absatz 7 NKomVG wird auf der Grundlage der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen festgestellt (Anlage 3).
4. Die von den Fraktionen und Gruppen bestimmten Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden festgestellt (Anlage 4).
5. In folgende Ausschüsse werden Sachverständige mit gleichen Rechten wie Bürgermitglieder berufen:
5.1 in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
die/der amtierende Stadtheimatpflegerin/Stadtheimatpfleger
5.2 in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit
die/der Vorsitzende des Seniorenrates
die/der vom Vorstand des Behindertenbeirates bestimmte/r Vertreter/in
Sprecher/in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW)
5.3 in den Bauausschuss
die/der vom Vorstand des Behindertenbeirates bestimmte Vertreterin/Vertreter
die/der vom Vorstand des Seniorenrates bestimmte Vertreterin/Vertreter
5.4 in den Planungs- und Umweltausschuss
eine/e vom Umweltzentrum benannte/r Vertreter/in der Umweltverbände
5.5 in den Sportausschuss
die Präsidentin/der Präsident des Stadtsportbundes Braunschweig
die Schulsportberaterin/der Schulsportberater"
Anlagen zur Vorlage
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