Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.11.2016 - 32.2 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Ohnesorge bringt den Änderungsantrag 16-03220 ein und begründet diesen. In der Aussprache schlägt Ratsfrau Palm vor, in dem Text des Änderungsantrages den in Klammern gesetzten Text zu streichen. Ratsfrau Ohnesorge erklärt, dass dieser Vorschlag in den Änderungsantrag übernommen wird. Anschließend lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den so geänderten Änderungsantrag abstimmen und stellt fest, dass dieser mit Mehrheit beschlossen wird. Danach stellt er die Vorlage 16-02997-02 in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung zur Abstimmung.

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Beschluss (ergänzt um geänderten Änderungsantrag 16-03220):

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß §

4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der

Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7 und 8 zu behandeln.

 

2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke“, HO 41, wird in der

hrend der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung

beschlossen.

 

3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Schölke“, HO 41, vom

04.03.2008 wird für die in Anlage 9 dargestellten Flächen aufgehoben.

 

5. Die Verwaltung wird gebeten zur Entlastung des Madamenwegs zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Straße am Ganderhals erforderlich sind und eine entsprechende Kostenschätzung vorzunehmen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

bei Enthaltungen geändert beschlossen

Erläuterungen und Hinweise