Rat und Stadtbezirksräte
21.02.2017 - 25.1 Einführung des Betreuungsangebotes SchuKiPlus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss die Annahme der Vorlage in der Fassung des geänderten Änderungsantrages 16-03482 empfiehlt. Nach Aussprache stellt er die Vorlage 16-03125-01 in der Fassung der Empfehlung des Verwaltungsausschusses zur Abstimmung.
Beschluss (geändert):
1. Der Rat der Stadt Braunschweig beschließt ergänzend zu den bestehenden Angeboten der Schulkindbetreuung die Einführung der Angebotsform SchuKiPlus.
2. Das Angebot SchuKiPlus wird zunächst nur an der Grundschule Lamme und Lehndorf als Pilotprojekt eingeführt und erprobt. An der Grundschule Edith Stein wird die Betreuung der 2. Gruppe zunächst weiter in den Räumen der Gruppe „Till Eulenspiegel" durchgeführt, bis Räumlichkeiten für Schulkindbetreuung in oder in unmittelbarer Nähe der Schule geschaffen sind. Grundschule und Jugendhilfeträger werden gebeten, in absehbarer Zeit ein Konzept für eine KoGS zu entwickeln.
3. Die Einführung weiterer SchuKiPlus-Angebote bedarf eines jeweils gesonderten Ratsbeschlusses. Dazu sollen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es ist ein zwingender Betreuungsbedarf vorhanden und die Bereitschaft zur gemeinsamen Nutzung von Klassenräumen zwischen Träger der Jugendhilfe und Schule ist gegeben.
- Möglichkeiten räumlicher Nutzungen, bzw. Möglichkeiten der räumlichen Erweiterungen für Schulkindbetreuung in oder an der Schule sind nicht vorhanden.
- Schule und Jugendhilfeträger erklären ihre Bereitschaft zur Einrichtung einer KoGS und der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes.
- Die minimalen räumlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in eine KoGS werden innerhalb von 2 bis maximal 3 Schuljahren hergestellt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem JHA, dem Schulausschuss und dem Rat ein Konzept über die notwendige Raumausstattung einer KoGS vorzulegen und dabei darzustellen, welche räumlichen Voraussetzungen minimal vorhanden sein müssen. Es soll geprüft werden, wie die Verwaltung in Ihrer Funktion als Schulträger die Umwandlung an den Schulen vorantreiben kann, die noch nicht ihre Bereitschaft zu einer KoGS erklärt haben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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241,3 kB
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