Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.02.2017 - 5.5 Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschulen (K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss die Annahme des Antrages in geänderter Fassung empfiehlt. Ratsfrau Dr. Flake und Ratsherr Bratmann bringen den Antrag ein und begründen diesen. In der anschließenden Aussprache beantragt Ratsfrau Keller getrennte Abstimmung in zwei Blöcken. Nach der Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt den geänderten Beschlusstext getrennt zur Abstimmung.

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Beschluss (geändert):

Ab dem Jahr 2019 werden pro Jahr mindestens zwei Grundschulen in Kooperative Ganztagsgrundschulen (KoGS) umgewandelt. Dazu werden bereits ab dem Jahr 2017 die planerischen und baulichen Voraussetzungen geschaffen.

Dieses bedeutet im Einzelnen:

 

1.Es wird eine Prioritätenliste erstellt, die klare und nachprüfbare Kriterien enthält. Das wichtigste Bewertungskriterium ist dabei die Steigerung der Betreuungsquote  im Einzugsbereich der Schule. Andere Bewertungskriteriennnen sein: bauliche Anforderungen, Ausbaunotwendigkeit durch wachsende Schülerzahlen (Neubaugebiete), Bereitschaft der Schule zur Umwandlung in eine KoGS etc.

2.Eine solche Prioritätenliste soll aus Gründen der Transparenz alle Braunschweiger Grundschulen umfassen, die noch nicht in eine OGS umgewandelt sind. Diese Liste wird jährlich aktualisiert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.Bis zur Ratssitzung am 22. August 2017 wird anhand dieser Prioritätenliste ein Umsetzungsplan für die ersten sechs Schulen erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf jeden Fall sind aufgrund bereits gefasster Beschlüsse die Grundschulen in Lamme und Lehndorf als vorrangig einzustufen.

4.Schulen, die nicht als prioritär eingestuft werden, können zusätzlich schon früher in eine KoGS umgewandelt werden, wenn z.B. der finanzielle Aufwand als gering eingestuft wird oder sich die Umwandlung in eine KoGS z.B. aufgrund anstehender Sanierungsmaßnahmen einfach umsetzen lässt.

5.Es werden räumliche Mindeststandards für eine KoGS erarbeitet und in 2017 beschlossen. Diese Mindeststandards enthalten zwei Stufen: Zum einen die Mindeststandards, nach denen eine OGS an den Start gehen kann (Minimum), und zum anderen die Mindeststandards für einen Dauerbetrieb als KoGS.

6.r die prioritär ermittelten sechs Schulen wird die konkrete Planung unverzüglich aufgenommen und im Haushaltsplan, bzw. Investitionsplan 2018 abgebildet.

Verschiebungen innerhalb des Umsetzungsplans, Veränderungen innerhalb Prioritätenliste etc. werden den zuständigen Fachausschüssen unverzüglich mitgeteilt, sodass die Ratsgremien ggf. noch reagieren können.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

getrennte Abstimmung

Absatz 1: bei 5 Gegenstimmen beschlossen

Ziffer 1-6: bei Gegenstimmen beschlossen (Ziffer 1 geändert)

Erläuterungen und Hinweise