Rat und Stadtbezirksräte
21.06.2016 - 14 Sportentwicklungsplanung in Braunschweig - Mast...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Grziwa stellt fest, dass Einvernehmen besteht, die Punkte 14 und 15 gemeinsam zu beraten. Erster Stadtrat Geiger bringt die Vorlage 16-02100 ein und geht in seinen Ausführungen auf die Änderungsanträge zu der Vorlage ein. Ratsherr Sommerfeld bringt den Änderungsantrag 16-02518 und Ratsherr Dr. Dr. Büchs den Änderungsantrag 16-02534 ein. Beide Anträge werden begründet. Ratsherr Wendroth bringt den Antrag 16-02422 unter Punkt 15 der Tagesordnung ein und begründet diesen.
Nach der Aussprache stellt Ratsvorsitzender Grziwa zunächst den Änderungsantrag 16-02534 und anschließend die Vorlage 16-02100 unter Einbeziehung des Änderungsantrages 16-02518 zur Abstimmung. Danach lässt er über den Antrag 16-02422 abstimmen.
Beschluss (geändert):
´„1.Sportpolitischer Orientierungsrahmen
A.Die als Anlage beigefügte „Sportentwicklungsplanung in Braunschweig - Masterplan
Sport 2030" wird als zentrale Arbeitsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen.
B.Die im Masterplan Sport 2030 definierten 12 Leitziele bilden den zukünftigen
konzeptionellen Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung im kommunalen Handlungsfeld „Sport und Bewegung" und dienen als Richtschnur für das zukünftige Verwaltungshandeln.
C.Die unterhalb der Leitzielebene beschriebenen insgesamt 81 Empfehlungen und
Maßnahmen bei den Sport- und Bewegungsangeboten, auf der Organisationsebene sowie für Sport- und Bewegungsräume sollen vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in entsprechender Höhe durch den Rat seitens der Verwaltung, teilweise in Kooperation mit anderen Akteuren, sukzessive bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden.
2.Zukünftiges Verfahren
A.Die Verwaltung berichtet ab Beschlussfassung über den Masterplan Sport 2030
turnusmäßig über den Stand der Umsetzung sowie über Fortschreibung und Aktualisierung der Leitziele sowie Empfehlungen und Maßnahmen. Zweimal pro Kommunalwahlperiode soll der Rat Gelegenheit erhalten, nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen über den Umsetzungsstand sowie gegebenenfalls erforderliche Änderungen und Ergänzungen zu beraten.
B.Für einen Zeitraum von jeweils etwa zweieinhalb Jahren erarbeitet die Verwaltung ein
Arbeitsprogramm auf der Ebene der Empfehlungen und Maßnahmen und legt dieses Programm dem Rat über die zuständigen Ausschüsse zur Beschlussfassung vor.
C.Die unter Beschlusspunkt 2. B dargestellten Fortschreibungen und Konkretisierungen
erfolgen auf Grundlage eines vorgeschalteten kooperativen Planungsprozesses unter Einbeziehung lokaler Expertinnen und Experten.
3.Arbeitsprogramm 2016 - 2018 auf der Ebene der Maßnahmen und Empfehlungen
A.Informationsangebote verbessern
a)Schaffung einer umfassenden Informationsplattform zum Thema Sport im
Internet einschließlich eines Sportstättenatlasses
b)Beschilderung und Kilometrierung von Rad-, Lauf- und Inlinestrecken
B.Angebote zur Bewegungsförderung ausbauen
a)Ausbau der Bewegungsförderung in den Schulen und Kindertages-
einrichtungen durch bauliche Maßnahmen insbesondere im Außenbereich und durch eine gezielte motopädagogische Schulung der Erzieherinnen und Erzieher
b)Initiierung von inklusiven Angeboten unter anderem für Menschen mit
Behinderung auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchung „Inklusion im und durch Sport" sowie in Kooperation mit „BINAS"
C.Sportförderung und Nutzung der Sportstätten optimieren
a)Überarbeitung und Neufassung der Sportförderrichtlinie, unter anderem mit
dem Ziel die Gerechtigkeitslücke zwischen den einzelnen Vereinen (Bezirkssportanlagen, zur Nutzung überlassene Anlagen, eigene Anlagen, gepachtete Anlagen, Anlagen im Erbbaurecht) zu schließen, sowie der Schaffung von leistungsfähigeren Vereinsstrukturen
b)Optimierte Auslastung der Belegung der städtischen Sportinfrastruktur,
insbesondere im Bereich Turn- und Sporthallen sowie sonstiger Sportfunktionsräume
c)Entwicklung von zukunftsfähigen Konzepten für Sportarten mit rückläufigen
Mitgliederzahlen (Schützenwesen und Tennis) sowie Erarbeitung eines Nachnutzungsprogramms für suboptimal genutzte Schießsportanlagen sowie brachliegende Tennisfelder
D.Sportinfrastruktur durch ausgewählte Projekte gezielt ausbauen
a)Sportliche Nutzbarkeit des Ringgleises durch bauliche Maßnahmen weiter
verbessern
b)Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für eine beleuchtete Lauf-
bahn mit gelenkschonendem Rindenmulchbelag (Finnenbahn) im Prinz-Albrecht-Park
c)Entwicklung eines familienfreundlichen und generationenübergreifenden
Sportkomplexes/Sportzentrums
d)Planerische Entwicklung einer kostengünstigen „Kalthalle" für den
Fußballsport zur Entlastung der konventionellen Mehrfach-Sporthallen
e)Erstellung einer Machbarkeitsstudie „ Vierfach-Sporthalle", ggfs. mit
konkretem Umsetzungsvorschlag
E.Regelmäßige Unterrichtung der Fachausschüsse
Über den Bearbeitungsstand der einzelnen Projekte berichtet die Verwaltung den
zuständigen Ausschüssen jeweils im Abstand von 6 bis 9 Monaten.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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413,6 kB
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