Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.06.2016 - 20.1 Übergangsregelung im Rahmen der Neufassung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Aussprache stellt Ratsherr Jenzen den Antrag auf Schluss der Rednerliste. Stellvertretender Ratsvorsitzender Florysiak lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen und stellt fest, dass dieser bei Fürstimmen abgelehnt wird. Am Schluss der Aussprache lässt er über die Vorlage 16-02153-01 abstimmen. Er stellt anschließend fest, dass sich mit Annahme der Vorlage die Abstimmung über den Änderungsantrag erledigt.

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Beschluss:

r Kinder, die in Braunschweig wohnen und für die vor Vollendung des 3. Lebensjahres Entgelte nach

 

dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,

dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,

dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,

dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,

dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011 oder

dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011

 

gezahlt wurden, werden die Entgelte für den Besuch der Krippen- bzw. Kindergartenbetreuung in Einrichtungen oder die Inanspruchnahme der Kindertagespflege im Krippen- oder Kindergartenalter maximal für die Hälfte der Monate, für die Entgelte nach den o. g. Entgelttarifen gezahlt wurden, auf Null festgesetzt. Sofern sich bei der Ermittlung des Ermäßigungszeitraumes Nachkommastellen ergeben, wird der Ermäßigungszeitraum bei einem Betreuungszeitraum von weniger als 12 Monaten aufgerundet, bei einem höheren Betreuungszeitraum abgerundet.

 

Der durch die Übergangsregelung im Jahr 2016 geschätzte Fehlbedarf der Entgelte gegenüber dem Haushaltsplan 2016 in Höhe von 750.000 € muss im Rahmen des Haushalts ausgeglichen werden.

Darüber hinaus gehende Mehreinnahmen aus der neuen Entgeltregelung werden für Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung eingesetzt. Die Höhe und die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung werden dem Rat gesondert mitgeteilt und im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen.

 

Die Regelung tritt mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft."

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Abstimmungsergebnis:

bei Gegenstimmen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise