Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Labitzke gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Herrn Bezirksbürgermeister Graffstedt vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Labitzke wird ein Abdruck der §§ 40 bis 43 NKomVG ausgehändigt.
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