Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.06.2016 - 8.2 Versicherung für Flüchtlinge

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Anfrage 16-02394 Versicherung für Flüchtlinge wird von der Verwaltung wie folgt mündlich beantwortet:

 

zu Frage 1:

Die Stadt Braunschweig versichert die ihr zugewiesenen Flüchtlinge nicht, sowie auch sonstige Leistungsempfänger nicht versichert werden.

 

zu Frage 2:

Bei dieser Frage handelt es sich in erster Linie um die des Unfallversicherungsschutzes. Laut der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Absatz 1 Nr. 9 SGB VII) sind Kraft Gesetzes die unentgeltich im Gesundheitswesen und/oder in der Wohlfahrtspflege tätigen Personen versichert.

Der Kommunale Schadensausgleich hat sich eher in Richtung Haftpflichtversicherung geäußert, aber auch da ist es so, dass bei Ehrenamtlichen, die im Auftrag der Stadt ehrenamtlich tätig sind, der gesetzliche Haftpflichtdeckungsschutz greift.

 

zu Frage 3:

Flüchtlinge unterliegen wie jeder Bürger der persönlichen Haftung, wenn sie einen Schaden verursachen. Doch sind sie, bevor sie einen offiziellen Status erlangen, bis auf wenige Ausnahmen nicht haftpflichtversichert. Und meist verfügen sie auch nicht über eigene finanzielle Mittel, mit denen sie den Schaden begleichen können. Folglich bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Um dieses zu verhindern, besteht die Möglichkeit die eigene private Haftpflichtversicherung um eine Schadenausgleichsklausel zu erweitern 

 

 

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Ergebnis:

Die Anfrage wird mündlich beantwortet.

Erläuterungen und Hinweise