Rat und Stadtbezirksräte
15.04.2016 - 12.1.5 Projekt "Vom Herzogtum zum Freistaat - Braunsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1.5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hesse
- Datum:
- Fr., 15.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Hr. Dr. Steinführer fasst die Mitteilung kurz noch einmal zusammen.
Ratsherr Rosenbaum kritisiert, dass Minna Faßhauer trotz prägender Rolle nicht genannt werde. Hr. Dr. Steinführer sieht die Rolle der Genannten eher relevant für die Politik und das Projekt beziehe sich eher auf das Gesellschaftssystem. Es gäbe die bereits benannten Wissenschaftler, die für dieses Projekt recherchieren und sollte ihr doch eine prägende Rolle zugesprochen werden, werde sie in das Projekt aufgenommen.
Ratsfrau Ohnesorge sieht das gleiche Problem in der Vernachlässigung Minna Faßhauers. Zudem findet sie die Mitteilung inhaltlich und sprachlich teilweise falsch. Hr. Dr. Steinführer weist hier auf die Möglichkeit hin, die verschiedenen Schwerpunkte des Konzepts zu setzen. Dies solle aber den Wissenschaftlern vorbehalten bleiben. Frau Ausschussvorsitzende Kaphammel erinnert, dass es sich hier nicht um eine Frage der geschichtlichen Hintergründe handele.
Ratsherr Rosenbaum fragt an, wie die Kommission für das Projekt zusammengesetzt sei. Hr. Dr. Steinführer erklärt, dass das Konzept und auch die Beteiligten seinerzeit vom Rat beschlossen worden seien.
Ratsherr Flake gibt an, dass ein Antrag auf Aufnahme verschiedener Personen in das Projekt von seiner Fraktion gestellt worden war und dankt für den vorliegenden Sachstandsbericht. Auch Ratsfrau Plinke bedankt sich für das überarbeitete Konzept und spricht ihr Interesse an dem Projekt aus. Sie stellt die Frage, ob das Schlossmuseum einbezogen werde und ob dieses finanziell von der Stadt für das Projekt unterstützt werde. Hr. Dr. Steinführer teilt mit, dass über die reguläre vertragliche Förderung keine zusätzlichen Mittel erforderlich werden.
